Kantonsrat LULuzerner Spitäler müssen Löhne nicht erhöhen
kad, sda
16.5.2022 - 16:34
Der Luzerner Regierungsrat muss den Spitälern keine fünfprozentige Lohnerhöhung für das Pflegepersonal vorschreiben. Der Kantonsrat hat am Montag diese Forderung mit 80 zu 31 Stimmen abgelehnt, die David Roth (SP) in einer Motion formuliert hatte.
kad, sda
16.05.2022, 16:34
SDA
Roth verlangt eine Revision des Spitalgesetzes. Demnach soll der Kanton künftig den Spitälern auf der Spitalliste Vorgaben zur Entlöhnung des Pflegepersonals machen können. Zudem sollen über eine Verordnung die Löhne der Pflegerinnen und Pfleger des Kantonsspitals um fünf Prozent angehoben werden.
Im Parlament stellten sich nur SP und Grüne hinter das Anliegen. Motionär Roth sagte, die Kosten für die Lohnerhöhung betragen 8 Millionen Franken. Wenn man die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern wolle, müsse man Geld investieren, ob in mehr Lohn, kürzere Arbeitszeiten oder längere Ferien. «Machen wir Schluss mit den leeren Versprechungen», sagte Roth.
Melanie Setz (SP) sagte, mehr Lohn ermögliche eine Reduktion des Pensums für mehr Erholung. Mit der Annahme der Pflegeinitiative seien die Arbeitsbedingungen in aller Munde, sagte Hannes Koch (Grüne). Die Motion sei ein wichtiges Zeichen für die Pflege und die Pflegeinitiative.
Nur Rahmenbedingungen vorgeben
Im Rat stellten sich die Fraktionen von GLP bis SVP hinter die Regierung, die eine Ablehnung der Motion beliebt machte. Die Motion gefährde die Gesundheitsversorgung, sagte Jasmin Ursprung (SVP). Spitäler, die keine Lohnerhöhung wollen, müssten von der Spitalliste gestrichen werden.
Claudia Huser (GLP) sagte, Lohnerhöhungen würden schnell verpuffen. Es freue die Leute zwar kurzfristig, erwirke aber nicht, dass die Menschen langfristig arbeiten können und in den Pflegeberufen blieben. Arbeitsbedingungen sollen mit mehr Ferien und besseren Arbeitszeiten verbessert werden.
Direkte Vorgaben zu den Löhnen seien für die FDP-Fraktion nicht zielführend, sagte Maurus Zeier. Die Politik müsse die Rahmenbedingungen vorgeben, die Anstellungsbedingungen solle man aber den Institutionen überlassen.
Gesundheitsdirektor Guido Graf (Mitte) sagte, bei einem Ja zur Motion könnte die Spitalliste unter Druck kommen. Der Kanton Luzern setze schon heute Massnahmen zur Arbeitsattraktivität in der Pflege um, etwa durch Zeitgutschrifterhöhung bei Nachtarbeit oder einer überdurchschnittlichen Lohnentwicklung. Er wies darauf hin, dass bei der Lohnentwicklung in den Spitälern auch die Alters- und Pflegeheime sowie Spitex müssten nachziehen können, sonst bekomme man dort ein Problem.
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