Steuern Luzerner Stadtrat gegen Abschaffung der Erbschaftssteuer

SDA

20.5.2020 - 09:30

Der Haupteingang zum Luzerner Stadthaus: Die Stadt will auch weiterhin finanziell an Erbschaften beteiligt werden. (Archivbild)
Der Haupteingang zum Luzerner Stadthaus: Die Stadt will auch weiterhin finanziell an Erbschaften beteiligt werden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

In der Stadt Luzern sollen Erben auf den finanziellen Nachlass auch künftig eine Steuer entrichten müssen, wenn dieser eine gewisse Höhe übersteigt. Der Stadtrat ist gegen eine Motion aus den Reihen der SVP, die eine Abschaffung der Nachkommenerbschaftssteuer fordert.

Die Motionäre begründeten ihre Forderung damit, dass in der Region nur noch drei Gemeinden eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen erhebe. Diese sei überdies wirtschaftsfeindlich und könne bei der Nachfolgeregelung von Betrieben zu Liquiditätsproblemen führen.

In seiner Antwort auf den Vorstoss, die der Stadtrat am Dienstag veröffentlicht hatte, spricht er sich gegen die Motion aus. Die Steuerhoheit liege bei den Gemeinden und im ganzen Kanton erhebe knapp die Hälfte der Gemeinden eine Nachkommenerbschaftssteuer.

Auch bestehe eine Freigrenze von 100'000 Franken pro Nachkomme. Das befreie kleine und mittlere Vermögen von Steuerbelastung. Bezüglich Nachfolgeregelung sei zudem die Erbschaftssteuer im Umfang von lediglich 1 bis 2 Prozent verhältnismässig unbedeutend im Vergleich zu den Zahlungen, die an allfällige Geschwister zu leisten seien.

Die Stadt erhielt in den vergangenen Jahren durchschnittlich 3,69 Millionen Franken aus der Nachkommenerbschaftssteuer. Dies sei ein wesentlicher Beitrag an den Finanzhaushalt, der mit der AFR18 künftig bei den übrigen Erben geschröpft werde. An der Nachkommenerbschaftssteuer als reine Gemeindesteuer könne der Kanton dagegen nicht partizipieren.

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