Stadtparlament Luzerner Stadtregierung will Redezeit im Parlament nicht begrenzen

SDA

12.6.2019 - 16:01

Eine Redezeitbeschränkung, wie sie der Luzerner Kantonsrat kennt, soll der Grosse Stadtrat nicht übernehmen. (Archivbild)
Eine Redezeitbeschränkung, wie sie der Luzerner Kantonsrat kennt, soll der Grosse Stadtrat nicht übernehmen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Die Stadtluzerner Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen auch weiterhin so lange reden können, wie es ihnen beliebt. Der Stadtrat empfiehlt einen Beschlussantrag der SVP-Fraktion zur Ablehnung, der eine Redezeitbeschränkung zum Ziel hat.

Für den Grossen Stadtrat soll eine Redezeitbeschränkung analog zu jener im Kantonspalament eingeführt werden. In der Geschäftsordnung des Luzerner Kantonsrat sind vier Minuten Redezeit für Erstunterzeichnende und Antragsstellende sowie drei Minuten für die übrigen Ratsmitglieder vorgesehen. Eine solche Regelung lehnt die Stadtregierung ab, wie sie am Mittwoch in ihrer Antwort schreibt.

Der Grosse Stadtrat könnte bereits heute entsprechende Regeln aufstellen, habe aber seit 2004 noch nie davon Gebrauch gemacht, begründet die Regierung ihren Entscheid. Überdies herrsche im Rat eine gute Diskussionskultur, ein Korrektiv sei nicht nötig.

Die Redezeit beschränken wollten die Auftraggeber des Beschlussantrags, weil gemäss eines Medienberichts die Zahl der pendenten Vorstösse «desaströs» sei. Dies sei krass übertrieben, bloss eine Momentaufnahme und kein Grund für die Einführung einer Redezeitbeschränkung, schreibt die Regierung.

Nicht von der Redezeitbeschränkung betroffen wäre die Regierung selber. Dies soll auch dann so bleiben, wenn der Beschlussantrag entgegen ihrem Vorschlag überwiesen werden sollte, hält der Stadtrat weiter fest.

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