Prozess Luzerner Taxifahrer bestreitet vor Gericht weiteres Sexualdelikt

SDA

7.10.2020 - 16:48

Einem Luzerner Taxifahrer wird eine weitere sexuelle Nötigung einer Kundin vorgeworfen. (Symbolbild)
Einem Luzerner Taxifahrer wird eine weitere sexuelle Nötigung einer Kundin vorgeworfen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/EDDY RISCH

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch vor dem Kriminalgericht für einen Taxifahrer, der wegen Sexualdelikten bereits zu sechs Jahren verurteilt worden war, eine Zusatzstrafe von sieben Monaten gefordert, dies weil er sich an einer weiteren Kundin vergangen haben soll. Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch.

Der aus Pakistan stammende 47-jährige Beschuldigte war im Mai vom Bundesgericht letztinstanzlich verurteilt worden, weil er von 2010 bis 2016 Kundinnen belästigt, genötigt und eine von ihnen auch vergewaltigt hatte. Nachdem Medien mit Bildern über die Prozesse berichteten, meldete sich 2018 eine heute 32-jährige Frau bei der Polizei und gab an, sie sei 2014 Opfer des Taxifahrers geworden.

Die Frau liess sich nachts mit einer Freundin von Kriens LU nach Luzern fahren und wollte dann weiter nach Sempach LU. Der Taxifahrer habe ihr eine Gratisfahrt angeboten, weil er eh nach Neuenkirch LU fahren müsse, führte sie vor dem Kriminalgericht aus.

Der Taxifahrer sei nicht via Autobahn, sondern über die Hauptstrasse gefahren und habe sie an Schenkeln und Brust berührt, sagte die Frau. Sie sei ruhig geblieben, weil sie einen Unfall oder einen Stopp auf der dunklen Landstrasse habe vermeiden wollen. Auf einem Parkplatz in Sempach sei er auf sie gekommen und habe ihr Zungenküsse gegeben.

Zu 90 Prozent sicher

Die Frau sass bei ihrer Befragung durch die Einzelrichterin nur wenige Meter vom Beschuldigten entfernt. Sie erkenne in ihm mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent den damaligen Taxifahrer, sagte sie. Sie führte aus, dass sie später zufälligerweise nochmals mit diesem Mann unterwegs gewesen sei, allerdings in Begleitung. Sie habe auf dieser zweiten Fahrt den Taxifahrer beschimpft.

Die Einzelrichterin wollte von der Frau wissen, wieso sie die Anzeige nicht schon 2014 gemacht habe. Sie antwortete, weil nichts «gravierendes» passiert sei und sie den Vorfall verdrängt habe.

Der Taxifahrer sagte vor dem Kriminalgericht, er habe die Frau nie gesehen. Es bestehe kein Zweifel, dass die Frau den Taxifahrer identifiziert habe, sagte aber der Staatsanwalt. Der Beschuldigte sei mit seiner bekannten Masche vorgegangen, habe die Frau in eine Zwangslage gebracht und diese schamlos ausgenutzt.

Glaubhafte Aussagen

Das Opfer habe glaubhafte Aussagen gemacht und den Beschuldigten auch nicht übermässig belastet, sagte der Staatsanwalt. Er forderte eine Verurteilung nicht nur wegen sexueller Nötigung, sondern auch wegen Entführung.

Der Verteidiger plädierte dagegen für einen Freispruch. Der Beschuldigte stehe nur wegen den anderen Vorfällen, für die er bereits verurteilt worden sei, vor Gericht. Er sei ein «Bauernopfer», Polizei und Staatsanwaltschaft hätten nicht versucht, den richtigen Täter zu suchen.

Für den Verteidiger sind die Aussagen des mutmasslichen Opfers nicht so stichhaltig wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt. Offen bleibe, wieso sie doch noch eine Anzeige gemacht habe. Die von ihr geschilderte zweite Taxifahrt sei unwahrscheinlich.

Ungenaue Beschreibung

Die Frau habe, im Gegensatz zu anderen Opfern, das grosse Taxi mit den Schiebetüren nicht beschreiben können, erklärte der Verteidiger. Ihre Beschreibung des Beschuldigten sei ungenau gewesen. Es gebe in Luzern 20 Taxifahrer mit dem von der Frau beschriebenen «indischen» Aussehen.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant bei den früheren Vorwürfen geständig gewesen sei. Zudem habe der jetzt zu beurteilende Übergriff in entscheidenden Details anders abgespielt als die anderen. Sein Mandant könne nicht der Täter sein.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich bekannt gegeben.

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