KantonsLuzerner werden früher über Prämienverbilligung informiert
rl, sda
30.11.2020 - 10:36
Im Kanton Luzern werden die Krankenversicherten künftig früher informiert, ob sie Anrecht auf eine Prämienverbilligung haben. Der Kantonsrat hat den Stichtag für die Berechnung des Anspruchs vom 1. Januar auf den 1. November des Vorjahres vorverlegt.
Vom neuen Stichtag profitieren auch die Krankenkassen, die damit eine allfällige Prämienverbilligung bereits in der Januarrechnung berücksichtigen können. Der Kantonsrat hat am Montag die Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes nach erster Lesung gutgeheissen.
Helen Schurtenberger (FDP) begrüsste wie der Rest des Rats diese Neuerung. Mit den heute geltenden Normen komme es zu unsinnigen Vorbelastungen der Versicherten, sagte sie.
Jasmin Ursprung (SVP) sprach von unproblematischen Anpassungen. Sie wandte sich aber grundsätzlich gegen einen Ausbau der Prämienverbilligung, denn bei einem solchen bestehe die Gefahr, dass durch die Hintertür eine Staatskasse eingeführt werde.
Weitere Verbesserungen
Gerda Jung (CVP) sagte, die Teilrevision verfeinere, optimiere und schaffe Klarheiten. Das Instrument Prämienverbilligung könne aber in Zukunft noch verbessert werden.
Dem pflichtete die Linke zu. Marcel Budmiger (SP) bezeichnete die Prämienverbilligung als Dauerbaustelle. Die Tiefsteuerstrategie des Kantons habe zu einer Tiefprämienverbilligungsstrategie geführt. Diese Revision bringe bei den wahren Problemen nichts. Budmiger unterlag aber mit einem Antrag für mehr finanzielle Mittel diskussionslos.
Mit der Gesetzesänderung wird es für den Kanton auch einfacher, das Versicherungsobligatorium zu überprüfen. Dabei geht es um Grenzgänger. Eine neue Bestimmung verpflichtet das Amt für Migration, dem kantonalen Sozialversicherungszentrum zu melden, wenn ein Ausländer eine Grenzgängerbewilligung erhält und damit in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen muss.
Zudem hiess der Kantonsrat mit 104 zu 0 Stimmen den Beitritt Luzerns zu einer Interkantonalen Vereinbarung gut, die die Finanzierung der Weiterbildung von Spitalärzten sicherstellen soll. Die Weiterbildung der Spitalärzte wird nicht über die Fallpauschalen finanziert.
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