Die Gemeinde Malters ist mit dem Kostenteil des Hochwasserschutzprojekts an der Kleinen Emme nicht einverstanden. Sie hat daher gegen eine Finanzierungsverfügung des Kantons Luzern beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht - diese könnte allerdings obsolet werden.
Um den Weiler Stägmättli zwischen Malters und Blatten vor Überschwemmungen zu schützen, soll die Kleine Emme für 9,35 Millionen Franken ausgebaut werden. Die Gemeinde Malters sollte 25 Prozent tragen.
Eine entsprechende Verfügung über 2,3 Millionen Franken hatte der Kanton der Gemeinde im August zugestellt. Diese habe man vor Bundesgericht angefochten, sagte Gemeindeammann Marcel Lotter am Dienstag auf Anfrage. "Wir sind nicht gleicher Meinung, was den Kostenteiler angeht."
So hiess es in einem ersten Entwurf, die 25 Prozent müssten Gemeinde und Interessierte übernehmen. Bei letzteren könnte es sich um Wuhrpflichtige handeln, etwa Eigentümer von angrenzendem Land oder Infrastruktur, wie Schienen oder Strassen. Dies sei schliesslich in der Verfügung nicht mehr enthalten gewesen, die Begründung dafür sei aus Sicht der Gemeinde "mager" gewesen, sagte der Gemeindeammann.
Nun warte man auf einen Entscheid des Gerichts. Allerdings sei es möglich, dass die Sache obsolet geworden sei, zumal das Kantonsparlament derzeit das neue Gewässergesetz behandelt. In seiner Session vom Dienstag stimmte es der Revision in erster Lesung zu.
Mit der Gesetzesrevision würden die Gemeindeaufgaben, der Gewässerunterhalt, an den Kanton übertragen. Neu müssen die Gemeinden auch keine Gemeindebeiträge an wasserbauliche Massnahmen mehr leisten. Damit hätte Malters erfolgreich auf Zeit gespielt.
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