Justiz Mann muss wegen Messerangriff auf Schwiegervater ins Gefängnis

SDA

29.9.2020 - 23:59

Weil er seinen Schwiegervater mit einem Messer niedergestochen hat, ist ein 27-jähriger Mann vom Kriminalgericht Luzern zu fünf Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Laut den Richtern machte er sich der versuchten (eventual)-vorsätzlichen Tötung schuldig.

Das Strafmass, das am Dienstag veröffentlicht wurde, fiel noch etwas härter aus, als es die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift gefordert hatte. Sie wollte den Mann fünf Jahre hinter Gittern sehen. Dagegen folgte das Kriminalgericht ihrem Antrag auf einen Landesverweis von zwölf Jahren für den Serben, der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet.

Er hatte zugegeben, seinen Schwiegervater im April 2018 mit dem Messer verletzt zu haben, allerdings nur, weil er ihn auf Distanz halten wollte. Eine Tötungsabsicht bestritt er.

Der Tat im April 2018 waren Streitigkeiten zwischen dem Beschuldigten und seiner Frau sowie deren Familie vorausgegangen. Die Frau war daraufhin mit der gemeinsamen Tochter zu ihren Eltern gezogen.

Als der Beschuldigte an jenem Abend seine Tochter sehen wollte, sagte sie ihm, diese sei krank. Beim Elternhaus angekommen, fand er die Tochter auf dem Spielplatz vor zusammen mit seinem Schwiegervater. Mit diesem lieferte er sich sodann ein Wortgefecht, es gab eine Rangelei, dann zückte er ein Springmesser und stach dem Schwiegervater in Arm, Schulter sowie Rücken.

Tötung in Kauf genommen

Damit nahm er laut der Staatsanwaltschaft zumindest in Kauf, das Opfer zu töten oder schwer zu verletzen. Der herbeigeeilten Ehefrau gelang es schliesslich, den Beschuldigten vom Schwiegervater wegzuziehen. Er entfernte sich, traf dabei aber noch auf seine Schwägerin.

Ihr versetzte er nach einem Gerangel zwei Faustschläge gegen den Kopf und drohte ihr gemäss Anklage, sie zu erstechen. Daraufhin ging er zum nahe gelegenen Polizeiposten, wo er sich stellte.

Neben der versuchten (eventual-)vorsätzlichen Tötung wurde er auch wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und verbotenem Waffenbesitz verurteilt. Dem Schwiegervater muss er zudem Genugtuung und Schadenersatz von insgesamt über 8000 Franken sowie bezahlen. Er hat auch die Verfahrenskosten von über 16'000 Franken zu tragen.

Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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