ProzessMann wegen Missbrauch zweier Mädchen in Luzern erneut vor Gericht
SDA
16.7.2020 - 11:31
Ein 49-jähriger Lastwagenfahrer steht heute Donnerstag vor dem Luzerner Kantonsgericht, weil er seine Stieftochter und deren Freundin sexuell missbraucht haben soll. Den Schuldspruch der Vorinstanz hatte der Mann nicht akzeptiert, womit es nun zum Berufungsprozess kommt.
Fünf Jahre und zwei Monate Gefängnis lautete die Strafe, zu der das Kriminalgericht den Mann im vergangenen November verurteilt hatte. Die Richter waren zum Schluss gekommen, dass der Beschuldigte seine Stieftochter mehrfach vergewaltigt hatte. Diese Taten seien spätestens ab 2015 passiert, das Opfer war damals 14 Jahre alt.
Die junge Frau hatte den Missbrauch in den ersten Einvernahmen bestätigt, bestritt ihn aber später und auch vor Gericht. Der Beschuldigte wies jede Schuld von sich, sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
Der Widerruf des mutmasslichen Opfers überzeugte die Vorinstanz nicht. Sie führte diesen auf einen Loyalitätskonflikt sowie familiären Druck zurück und wertete es als Indiz für einen sexuellen Kontakt, dass das Mädchen unter der gleichen übertragbaren Geschlechtskrankheit wie der Beschuldigte leide.
Diesen sprach das Gericht zudem der mehrfachen sexuellen Nötigung, der sexuelle Handlung mit Kindern, der einfachen Körperverletzung und der mehrfachen Pornografie schuldig. Er habe sich auch an der gleichaltrigen, einst besten Freundin seiner Tochter vergangen.
Landesverweis
Wegen letzterer kam der Fall überhaupt ins Rollen. Ihre Eltern entdeckten auf ihrem Telefon Nachrichten des Beschuldigten, die auf eine Beziehung zwischen den beiden schliessen liessen. Sie sagte in der Folge unter anderem aus, er habe Sex mit ihr gehabt, als sie ihn auf einer Lastwagenfahrt begleitete.
Neben der Gefängnisstrafe hatte das Gericht für den deutschen Staatsbürger auch einen Landesverweis von zehn Jahren verhängt. Die Verhandlung vor Kantonsgericht findet wegen des Coronavirus ohne Publikum statt, für gewisse Befragungen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Für die Medien gibt es eine Videoübertragung des Prozesses.
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