Justiz Messerstecher vom Kriminalgericht Luzern zu sechs Jahren verurteilt

SDA

8.9.2020 - 23:59

Die Tat, die das Kriminalgericht zu beurteilten hatte, ereignete sich an der Baselstrasse in Luzern. (Archivaufnahme)
Die Tat, die das Kriminalgericht zu beurteilten hatte, ereignete sich an der Baselstrasse in Luzern. (Archivaufnahme)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Kriminalgericht Luzern hat einen 29-Jährigen zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er einem Kollegen Stichverletzungen an Kopf, Schulter und Brust zugefügt hatte. Der Eritreer soll zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen werden.

Das Gericht sprach den Beschuldigten, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte indes eine siebenjährige Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung machte sich für eine bedingte Strafe von zehn Monaten stark. Das am Dienstag publizierte begründete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angemeldet.

Die Tat ereignete sich gemäss Anklageschrift im Dezember 2017 in einem Zimmer an der Baselstrasse in Luzern. Der Mieter, der Beschuldigte und das Opfer tranken viel Alkohol. Der Mieter schlief ein, als er erwachte, fand er das Opfer blutüberströmt auf dem Bett sitzend vor. Es war nicht lebensgefährlich verletzt und hielt den Beschuldigten fest. Der Mieter nahm dem mutmasslichen Täter die Waffe, ein Taschenmesser, ab, und warf es auf die Strasse.

Der Beschuldigte gab an, sich nicht an die Tat erinnern zu können, bestritt diese aber auch nicht. Er habe mit seinem Kollegen nie Probleme gehabt, er habe ihn nicht umbringen wollen. Das Opfer sagte aus, dass es zwischen ihm und dem Beschuldigten zu einem Disput gekommen sei. Dann sei alles sehr schnell gegangen.

Gewohnheitstrinker

Das Kriminalgericht stufte die Aussagen des Opfers als plausibel und glaubwürdig ein. Anzeichen für eine Falschbehauptung gebe es nicht. Zudem habe der Beschuldigte selbst keine ernsten Zweifel an seiner eigenen Täterschaft.

Die angebliche Erinnerungslücke stufte das Gericht als Schutzbehauptung ein. Der Alkoholkonsum habe nicht zu einem Bewusstseinsverlust geführt. Das Gericht verwies darauf, dass der Beschuldigte trotz 2,7 Promille noch fähig gewesen sei, ein Taschenmesser zu öffnen, was daran liege, dass er Gewohnheitstrinker sei. Attestiert wurde dem Beschuldigten vom Gericht aber eine leicht verminderte Schuldfähigkeit, weil er einen Rausch hatte.

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