LuzernMetzger verbrennt Buchhaltung nach jahrelangen Mauscheleien
SDA
23.7.2018 - 00:00
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Metzger, der aus seinem Betrieb Geld abzweigte und die Buchhaltung durch Brandstiftung zerstörte, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Seine Ex-Frau kommt mit einer bedingten Strafe von neun Monaten davon.
Das Gericht bezeichnete in seinen am Sonntag publizierten Urteilen den 48-jährigen Mann als Kopf und treibende Kraft. Er habe seine 49-jährige Frau, die die Buchhaltung in dem Betrieb machte, unter Druck gesetzt und eingespannt. "Er hatte das Sagen - sie befolgte seine Anweisungen".
Das Kriminalgericht verurteilte den Beschuldigten strenger, als die Staatsanwaltschaft beantragte. Diese hatte 36 Monate gefordert, die Hälfte davon bedingt. Das Verschulden der Frau stufte das Gericht aber milder ein, für sie hatte die Anklage 20 Monate bedingt gefordert. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, Berufungen wurden angemeldet.
Gemäss Staatsanwaltschaft zweigte der Metzger, teilweise mit Hilfe seiner Frau, von 2007 bis 2012 über 340'000 Franken aus seinem Betrieb für private Zwecke ab. Rechnungen an Kunden wurden Einzahlungsscheine des privaten statt des Geschäftskontos beigelegt, bei Kunden im Schlachthof bar einkassiert, in Casinos wurden Spieleinsätze mit der Karte des Geschäftskontos bezahlt.
"Komplott geschmiedet"
Im Herbst 2011 trennten sich die Eheleute. Im Sommer 2012 entfachte der Metzger in seinem Büro ein Feuer, um die Buchhaltungsunterlagen zu vernichten und seine Vergehen und Verbrechen zu vertuschen.
Der Metzger wurde vom Gericht, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, der Brandstiftung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Urkundenfälschung und -unterdrückung sowie des Steuerbetrugs schuldig gesprochen.
Mit der Brandstiftung habe er skrupellos gehandelt, heisst es in dem Urteil. Er sei wenig kooperativ gewesen und habe versucht, die Schuld auf seine Frau und deren Schwester abzuschieben, die gegen ihn ein Komplott geschmiedet hätten.
Die Ex-Gattin des Metzgers wurde vom Gericht der Veruntreuung, der Urkundenfälschung und des Steuerbetrugs schuldig gesprochen. Es folgte damit der Staatsanwaltschaft.
Mehr Unterhalt angestrebt
Die Frau wurde vom Gericht positiver beurteilt als ihr Mann. Sie habe ihre deliktische Tätigkeit 2012 von sich aus eingestellt, sei kooperativ gewesen und habe rasch ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Durch eine Strafanzeige hatte die Frau das Verfahren gegen sich und gegen ihren Mann ins Rollen gebracht. Sie tat dies auch, um höhere Unterhaltsbeiträge von ihrem Ex zu erwirken, wie es im Urteil heisst.
Die beiden Verfahren dauerten relativ lange. Das Gericht gewährte deswegen bei beiden Beschuldigten eine Strafminderung.
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