Möglicher AmtsmissbrauchProzess gegen vier Schwyzer Polizisten
sda
23.11.2020 - 14:10
Vier Polizisten müssen sich vor dem Schwyzer Strafgericht verantworten, weil sie bei einer Kontrolle einen Mann nicht korrekt behandelt haben sollen. Ihnen wird Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Der Fall geht auf Ende August 2016 zurück, als Polizisten nach Reichenburg SZ ausrückten, um einen Mann zu suchen, der im Streit mit einem anderen Mann Todesdrohungen geäussert hatte. Die Polizisten trafen den Gesuchten auf einem Parkplatz in seinem Auto sitzend an.
Zunächst weigerte sich dieser, sein Fahrzeug zu verlassen. Nach etwa 20 Minuten lenkte er doch ein und wurde von der Polizei festgenommen und in Handschellen gelegt.
Weil die Polizisten von einer «akuten Gefahrensituation» ausgingen, wie der damalige Einsatzleiter am Montag vor dem Strafgericht sagte, wurde der Verdächtige für weitere Abklärungen auf den Polizeiposten in Siebnen gebracht. Dort sollen sich Handlungen zugetragen haben, die der Mann, der nun im Prozess als Privatkläger auftritt, als unverhältnismässig und willkürlich kritisiert.
«Wie in einem falschen Film»
So habe er sich komplett entkleiden müssen, um sich kontrollieren zu lassen. Dabei habe er schon bei seinem Auto die Taschen geleert und sei am ganzen Körper abgetastet worden. «Ich stand zwei Minuten lang total nackt da», sagte der Privatkläger vor Gericht. «Ich fühlte mich wie in einem falschen Film.»
Ausserdem habe man ihm die Einlieferung in eine psychiatrische Klinik angedroht, falls er seine eigene Drohung nicht zurücknehme. Schliesslich sei ihm auch verwehrt worden, einen Rechtsanwalt aufzubieten. Über seinen emotionalen Zustand auf dem Polizeiposten sagte er: «Ich war ruhig, keine Gefahr für niemanden.»
Gemäss der Anklageschrift wurde der Mann seinem Hausarzt zugeführt, der keinen Anlass für eine fürsorgerische Unterbringung sah. Er gab ihm aber Medikamente.
Vor Gericht verteidigte der Einsatzleiter das Vorgehen der Polizei. Er habe die Todesdrohungen des Mannes sehr ernst genommen. In einer akuten Gefahrensituation seien Leibesvisitationen von Verdächtigen normal. Dass der Privatkläger zwei Minuten lang nackt gewesen sei, könne nicht stimmen. Die Phase, in der eine kontrollierte Person komplett entkleidet sei, dauere 10 bis 15 Sekunden.
Polizisten würde heute nichts anders machen
Im Weiteren bestritt der Einsatzleiter der Polizei, dass dem Privatkläger die Einweisung in eine psychiatrische Klinik angedroht worden sei. Richtig sei dagegen, dass eine fürsorgerische Unterbringung Thema gewesen sei, deshalb sei auch ein Arzt beigezogen worden.
«Er machte einen konfusen Eindruck, war nicht greifbar», sagte der Beschuldigte über die Gemütsverfassung des Privatklägers damals auf dem Polizeiposten. Auf Grund des Gesprächs habe er suizidgefährdet gewirkt. So habe dieser gesagt, dass er nicht wisse, was am nächsten Tag passieren werde. Offensichtlich sei dieser über seine private Situation verzweifelt gewesen.
Der Einsatzleiter sagte, dass er sich nichts vorzuwerfen habe. «Ich würde heute nichts anders machen, alles war verhältnismässig.» Ähnlich äusserten sich die drei anderen Polizisten, die sich vor Gericht verantworten müssen. In der Befragung bestätigten sie die Aussagen des Einsatzleiters. Alles sei korrekt abgelaufen, beteuerten sie. In einigen Punkten jedoch zeigten alle vier Polizisten Erinnerungslücken. So konnte keiner von ihnen sagen, wer die umstrittene Leibesvisitation durchgeführt hatte.
Nach der Mittagspause wird der Polizisten-Prozess am Schwyzer Strafgericht mit den Parteivorträgen fortgesetzt.