JustizMord von Littau: Urteil des Kriminalgerichts rechtskräftig
SDA
16.6.2020 - 16:57
Das Urteil im Mord von Littau ist rechtskräftig, der Täter wird somit zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt und für 15 Jahre des Landes verwiesen. Die Verteidigung habe die Berufung gegen das vom Kriminalgericht Luzern gefällte Urteil vom August 2019 zurückgezogen, teilte das Kantonsgericht am Dienstag mit.
Der heute 61-jährige Portugiese hatte 2016 vor dem «Ochsen» in Littau mit einem Messer seine Frau mit 15 Stichen getötet. Diese hatte wenige Tage zuvor ihren Gatten verlassen und war zu ihrer Tochter gezogen.
Die Verteidigung hatte eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung verlangt. Für das Kriminalgericht war die Tat dagegen Mord. Der Mann sei mit der Absicht, seine Frau zu töten, aus dem Haus gegangen, und habe deswegen ein Messer mitgenommen.
Motiv der Tat sei Rache, verletzter Stolz, Wut und unbegründete Eifersucht gewesen. Die Ausführung der Tat bezeichnete das Gericht als grausam.
Der Beschuldigte hatte angegeben, dass er habe einkaufen gehen wollen. Dabei habe er seine Frau zufällig auf der Strasse getroffen und sei mit ihr im «Ochsen» einen Kaffee trinken gegangen.
Er brachte zudem vor, dass sein Medikamentenkonsum einen Einfluss auf die Tat gehabt haben könnte, an die er sich nicht mehr erinnern könne. Ein Gutachten, welches das Kriminalgericht einholte, bestätigte diese Annahme des Beschuldigten aber nicht.
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