Kommunale Abstimmung ZG Neuheim ZG informierte korrekt über Terrassensiedlung-Abstimmung

rl, sda

5.3.2021 - 09:54

Der Zuger Regierungsrat stuft eine Abstimmung in Neuheim ZG über den Bebauungsplan für eine Terrassensiedlung als korrekt ein. (Archivaufnahme)
Der Zuger Regierungsrat stuft eine Abstimmung in Neuheim ZG über den Bebauungsplan für eine Terrassensiedlung als korrekt ein. (Archivaufnahme)
Keystone

An der Abstimmung der Gemeinde Neuheim ZG über einen Bebauungsplan für eine Terrassensiedlung gibt es nichts zu bekritteln. Der Zuger Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde zum Urnengang vom 27. September 2020 abgewiesen, wie er am Freitag mitteilte.

Keystone-SDA, rl, sda

Am 27. September 2020 hiess Neuheim an der Urne einen Bebauungsplan für die Terrassensiedlung «Im Blatt» mit einem Ja-Stimmenanteil von 81 Prozent gut. Ziel des Bebauungsplans ist es, die zwischen 1974 und 1983 vom Architekten Fritz Stucky erbaute Siedlung in ihrem Charakter zu erhalten.

Die Stimmrechtsbeschwerde war schon vor der Abstimmung eingereicht worden. Der Beschwerdeführer machte gemäss den Ausführungen des Regierungsrats geltend, dass die Abstimmungsvorlage wesentlich von der Vorlage abgewichen sei, die öffentlich aufgelegt worden war.

Der Regierungsrat fand aber keinen Mangel, der den freien Wählerwillen beeinträchtigt hätte. Die Stimmberechtigten hätten ihren Entscheid gestützt auf einen gesetzeskonformen Prozess der Meinungsbildung treffen können. Die vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Informationen seien sachbezogen, ausgewogen und korrekt gewesen.

Der Entscheid des Zuger Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden.