Damit die Nidwaldner Sachversicherung auch künftig Zugang zu den AHV-Nummern der versicherten Personen hat, muss der Kanton das Gesetz anpassen. Die Regierung hat die Teilrevision des Sachversicherungsgesetzes an den Landrat verabschiedet.
Die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) ist gesetzlich verpflichtet, unter anderem alle Gebäude und Fahrhabe im Kanton Nidwalden zu versichern. Dafür verwendet sie die AHV-Nummern der versicherten Personen, weil dies «die einzige zuverlässige Nummer zur eindeutigen Identifikation der Versicherten» sei, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Eine Neueinschätzung der gegenwärtigen bundesrechtlichen Bestimmung habe aber zur Folge, dass die bisherige Praxis einer expliziten gesetzlichen Grundlage bedarf, heisst es weiter. Ohne diese könne der NSV die AHV-Nummern nicht mehr zugänglich gemacht werden.
Die Gesetzesanpassung hat weder für den Kanton noch für die Gemeinden finanzielle Auswirkungen. Im Gegenteil: Ohne Zugriff auf die AHV-Nummer entstünden bei der NSV finanzielle Mehraufwendungen, wenn es um die Identifizierung der Versicherten gehe, heisst es weiter. Die Beratung im Landrat ist im Frühling vorgesehen, damit das teilrevidierte Gesetz auf den 1. August in Kraft treten kann.
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