Leben im Alter Nidwalden reagiert mit Altersleitbild auf demografische Entwicklung

SDA

22.6.2020 - 09:16

Die Ansprüche an das Leben im Alter verändern sich: Nidwalden präsentiert ein neues Altersleitbild. (Symbolbild)
Die Ansprüche an das Leben im Alter verändern sich: Nidwalden präsentiert ein neues Altersleitbild. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Nidwalden rechnet damit, dass die Anzahl Seniorinnen und Senioren in naher Zukunft ansteigen wird. Der Kanton hat auf die demografische und auch gesellschaftliche Entwicklung reagiert und präsentiert nun ein neues Altersleitbild.

In die Erarbeitung involviert waren die Bevölkerung, die Gemeinden, die relevanten Dienstleistungserbringer sowie die politischen Akteurinnen und Akteure, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Montag mitteilte.

Eine neue Generation komme ins Rentenalter – die sogenannten «Babyboomer», heisst es weiter. Diese hätten andere Erwartungen und Bedürfnisse. Der Wunsch nach stärkerer Individualisierung im Alter werde lauter.

Die Regierung stellte sich darum die Frage: «Was ist zu tun, damit ältere Menschen selbstbestimmt und eigenständig möglichst lange zu Hause leben können?»

Die Handlungsfelder reichen von Gesundheit, Wohnraum, Koordination und Vernetzung über Finanzierung, Raumplanung, Mobilität bis hin zu Lebensgestaltung, pflegende Angehörige und Freiwilligenarbeit.

Die übergeordneten Leitsätze im neuen Altersleitbild und die Ziele in den einzelnen Handlungsfeldern bilden den Ausgangspunkt für eine gemeinsame Stossrichtung in der Alterspolitik. Das Leitbild soll sowohl als Wegweiser für den Kanton als auch für alle Gemeinden und im Altersbereich tätigen Organisationen dienen.

Der Grundgedanke dabei ist, ein eigenverantwortliches und so lange wie möglich selbstständiges Leben im Alter zu fördern. Die Ziele und Werte im Leitbild sind offen formuliert, um Raum für Veränderungen und Weiterentwicklung zu schaffen, damit alle Akteure im Altersbereich ihre eigenen Ziele und Massnahmen davon ableiten können.

Das Altersleitbild 2020, das der Regierungsrat nun genehmigte, hatte sich aufgedrängt, weil die vorherigen Leitlinien aus dem Jahr 1997 stammten und veraltet waren.

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