Landrat NW Nidwalden regelt den Einsatz elektronischer Fussfesseln

kad, sda

1.9.2021 - 11:03

Wie elektronische Fussfesseln zur Überwachung von Straftätern eingesetzt werden regelt der Nidwaldner Landrat neu im Gesetz. (Symbolbild)
Wie elektronische Fussfesseln zur Überwachung von Straftätern eingesetzt werden regelt der Nidwaldner Landrat neu im Gesetz. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Nidwalden regelt verschiedene Verfahren im Umgang mit Straftätern detailliert. Der Landrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch im Rahmen der Anpassung des Persönlichkeitsschutzgesetzes unter anderem über den Einsatz elektronischer Fussfesseln diskutiert.

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Neu sollen Straftäter zudem vom Vollzugs- und Bewährungsdienst zur Absolvierung eines Lernprogramms etwa gegen Gewalt verpflichtet werden können. Das ist in der Revision des Strafvollzugsgesetzes vorgesehen, die ebenfalls in erster Lesung beraten wurde.

Kommissionssprecherin Therese Rotzer (Mitte) führte aus, in Fällen von häuslicher Gewalt und Stalking könnten Zivilrichter bereits heute Kontakt- und Rayonverbote erlassen. Es sei aber sehr schwierig, Tätern Verstösse nachzuweisen.

Dies ändere sich nun mit der elektronischen Fussfessel. Es sei zwar keine Echtzeitüberwachung, aber ein erster Schritt, der es den Behörden vereinfache, nachzuweisen, wenn ein Täter ein Opfer nicht in Ruhe lasse.

Zweifel an Wirksamkeit

Mit der «wichtigen Gesetzesrevision» würden Schwachstellen des geltenden Rechts behoben, sagte Verena Zemp (SP/Grüne). Jede fünfte Frau in der Schweiz sei von häuslicher Gewalt betroffen.

Gegen die Vorlage sprach sich keine der Fraktionen aus. Alexander Joller (SVP) sagte allerdings, seine Partei bezweifle die Wirksamkeit von elektronischen Fussfesseln, wegen der fehlenden Echtzeitüberwachung. Auch die Lernprogramme würden bei diesen Tätern wohl kaum etwas nützen.

Die Einzelberatung der Gesetze und die Schlussabstimmung erfolgen nach der zweiten Lesung.