KulturgüterschutzNidwalden revidiert das Kulturgüterschutzgesetz
SDA
14.6.2019 - 10:45
Der Kanton Nidwalden baut den Kulturgüterschutz aus. Neu soll der Schutz des für den Kanton wichtigen kulturellen Erbes nicht nur während bewaffneten Konflikten, sondern auch bei Bränden oder Naturkatastrophen sichergestellt werden.
Der Regierungsrat hat den Entwurf für eine Totalrevision des Kulturgüterschutzgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Das geltende Gesetz stamme von 1979 und greife zu kurz, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.
Der Kulturgüterschutz soll neu nicht nur während bewaffneten Konflikten, sondern auch während Katastrophen und Notlagen sichergestellt werden. Kulturgüter können Gebäude oder Denkmäler sein, aber auch Museen oder Archive.
Das Gesetz wird aber nicht nur auf zusätzliche Gefahren ausgeweitet, sondern auch verschlankt. Ferner werden neu, um die Schutzwirkung zu erhöhen, Zuständigkeiten von Behörden und Organisationen im Ereignisfall klar geregelt. Im heutigen Gesetz fehlten zahlreiche Bestimmungen zu den Verantwortlichkeiten, teilte die Staatskanzlei mit.
Kanton, politische Gemeinden und weitere Eigentümer sollen sich die Aufgaben bei der Planung und Umsetzung der Schutzmassnahmen teilen. Aufgaben, für die spezifische Fachkenntnisse nötig sind, sollen dem Kanton zugewiesen werden.
Der Kanton übernehme keine grundsätzlich neuen Aufgaben mit Kostenfolge, heisst es in der Vernehmlassungsbotschaft. Durch die klarere Zuschreibung der Aufgaben an die verschiedenen Stellen innerhalb des Kantons sei aber abzusehen, dass gewisse Aufgaben Kompetenzen und Ressourcen erforderten, die aktuell nicht vorhanden seien.
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