Volksschule Nidwalden stützt nach Beschwerde Notengebung juristisch besser ab

SDA

16.10.2019 - 09:30

Im Kanton Nidwalden ist die Notengebung juristisch besser abgestützt worden. (Symbolbild)
Im Kanton Nidwalden ist die Notengebung juristisch besser abgestützt worden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Im Kanton Nidwalden sind die Vorgaben, wie die Leistungen von Schülerinnen und Schülern zu benoten sind, neu in einer Verordnung und nicht nur in einer Richtlinie geregelt. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.

Wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, werden mit den beiden neuen Paragraphen in der kantonalen Volksschulverordnung die Vorgaben zur Beurteilung von schulischen Leistungen gesetzlich besser abgestützt. Anlass für die Änderung war eine Beschwerde. Dabei habe sich gezeigt, dass die bisherigen Richtlinien keine hinreichenden juristische Grundlage bieten würden.

In der Mitteilung wird gleichzeitig bekräftigt, dass die Lehrerinnen und Lehrer eine gesetzlich garantierte Methodenfreiheit geniessen würden. Dies beinhalte auch einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung von Leistungen. Die Notengebung müsse aber nachvollziehbar und transparent sein.

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