CoronavirusNidwalden verbietet wegen Virus Anlässe mit über 200 Personen
SDA
3.3.2020 - 12:20
Der Kanton Nidwalden verbietet wegen des Coronavirus Veranstaltungen von mehr als 200 Personen. Um die Vorsorgemassnahmen besser zu koordinieren, hat die Regierung den kantonalen Führungsstab aktiviert.
Dadurch erhalte der Kanton «verbesserte Schnittstellen und einen effizienteren Lageabgleich» mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), teilte die Nidwaldner Gesundheitsdirektion am Dienstag mit. Der Führungsstab bereitet den Kanton zudem auf mögliche Lageverschlechterungen wie eine Ausbreitung des Virus in der eigenen Bevölkerung vor.
Auch stelle der Beschluss des Regierungsrats sicher, dass im Bedarfsfall rasch auf zusätzliche personelle Ressourcen zurückgegriffen werden könne, etwa in Form des Zivilschutzes. Als erster Zentralschweizer Kanton meldete Zug am Dienstag einen Fall des Coronavirus.
Der Kanton führte eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen ein. Diese Regelung gilt zudem bei Veranstaltungen mit unter 200 Teilnehmenden, bei denen Personen aus den vom BAG definierten Risikogebieten anwesend sind.
In Nidwalden liegt noch keine bestätigte Infektion vor. Trotzdem verbietet die Regierung ab sofort private und öffentliche Veranstaltungen, an denen sich gleichzeitig mehr als 200 Personen aufhalten. Das Verbot gilt vorerst bis am 15. März. Der Bund hatte wegen der Ausbreitung des Coronavirus bereits Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Teilnehmenden untersagt. Zahlreiche Kantone legten restriktivere Besucherzahlen fest.
Kontaktliste einreichen
In Nidwalden können Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen stattfinden. Allerdings muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden gewährleistet sein, indem eine entsprechende Kontaktliste geführt und anschliessend dem Gesundheitsamt eingereicht wird. Zudem müssen die Veranstalter genügend Möglichkeiten zum Händewaschen anbieten sowie Plakate mit den Verhaltensmassnahmen aufhängen.
Für Betriebe, Schulen, Kindertagesstätten, Heime oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Kanton Nidwalden gelten zum jetzigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Restriktionen. Das Kantonsspital ist darauf vorbereitet, im Bedarfsfall Patienten zu isolieren und zu betreuen.
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