Krankenversicherung Nidwalden will Prämienverbilligung ohne Steuerabzug berechnen

SDA

18.6.2020 - 09:46

Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger will in Nidwalden Steuerabzüge bei der Berechnung der Prämienverbilligung nicht mehr berücksichtigen. (Archivbild)
Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger will in Nidwalden Steuerabzüge bei der Berechnung der Prämienverbilligung nicht mehr berücksichtigen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Im Kanton Nidwalden soll die Prämienverbilligung wieder mehr dem ursprünglichen Gedanken als sozial- und familienpolitisches Instrument für tiefere Einkommen gerecht werden. Künftig sollen Steuerabzüge bei der Berechnung der Verbilligung nicht mehr berücksichtigt werden.

Diese nämlich könnten das Reineinkommen massgeblich reduzieren, sodass über die Zielgruppe der eigentlichen Anspruchsberechtigten hinaus Prämienverbilligungen ausgeschüttet werden, wird Nidwaldens Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger (SVP) in einer Medienmitteilung vom Donnerstag zitiert. Konkret geht es um Steuerabzüge wie hohe freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse oder Unterhaltskosten.

Dieser Schritt folgt im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes. Den Entwurf dazu verabschiedete die Regierung nun an den Landrat. Dieser befasst sich voraussichtlich nach den Sommerferien damit.

Ein weiterer Grund für die Teilrevision ist die Anhebung der minimalen Prämienverbilligung für Kinder auf nationaler Ebene. Künftig müssen die Kantone die Prämien für Kinder um mindestens 80 Prozent verbilligen. Zudem wird die Prämienverbilligung neu auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Krankenkassenprämien begrenzt, sofern dieser Betrag tiefer ist als der berechnete Anspruch.

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sollten sich laut der Regierung in einem «moderaten Rahmen bewegen».

Zustimmung in der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung begrüssten die politischen Parteien, Gemeinden und Krankenkassenverbände die Vorlage grundsätzlich, wie die Regierung schreibt.

Anlass zur Diskussion gab vor allem der Grenzwert für den Bezug der besonderen Prämienverbilligung für Kinder, obwohl dieser nicht Bestandteil der vorliegenden Revision sei, betont die Regierung.

Bisher liegt der Grenzwert bei 120'0000 Franken. Von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden wurde eine Reduktion auf 100'000 Franken gefordert. Berechnungen zeigten auf, dass die dafür frei werdenden Mittel für eine grosszügige Ausschüttung für Personen mit unteren und mittleren Einkommen nicht so hoch sein würden, wie offenbar vermutet. Aus diesem Grund verzichtet der Regierungsrat auf eine Anpassung, wie er festhält.

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