Um den Vollzug von Strafgefangenen zu überprüfen, will der Kanton Nidwalden künftig auf neue Mittel setzen. Im Rahmen der Teilrevision des Strafvollzugsgesetzes soll die Möglichkeit von Videokonferenzen aufgenommen werden, um lange Anfahrtswege zu vermeiden.
Die Nidwaldner Strafvollzugsbehörde betreue Strafgefangene und strafrechtliche Massnahmenbedürftige, die in Institutionen in der ganzen Schweiz untergebracht sind. Nebst der Effizienz wirke sich eine Videokonferenz auch kosteneinsparend aus, begründete die Regierung die Schaffung des neuen Gesetzesartikel im Entwurf, den sie am Donnerstag veröffentlichte.
Eine Videokonferenz soll insbesondere möglich sein in Fällen, deren Vollzugsverlauf unproblematisch ist, keine oder nicht einschneidende Änderungen anstehen und keine schwerwiegenden Vorkommnisse zu besprechen sind. Nicht möglich sind Telefonkonferenzen.
Der Kanton Nidwalden muss sein Strafvollzugsgesetz an neue Vorgaben des Bundesrechts anpassen. In diesem Zusammenhang werden zudem Grundlagen geschaffen für neue Mittel des Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbots, für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei der Fahndung nach verurteilten Personen, sowie für die Abschaffung des tageweisen Vollzugs. Auch soll die Bewährungshilfe vom Sozialamt in das Amt für Justiz überführt werden. Dadurch werde der Informationsaustausch verbessert.
Eine weitere Neuerung betrifft die Sicherheitshaft. Heute gibt es laut der Regierung Fälle, in denen eine verurteilte Person zwar eine grosse Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, aber weder Untersuchungshaft noch eine Festnahme möglich sind, etwa bei bedingt entlassenen Personen oder bei infolge Aussichtslosigkeit aufgehobenen stationären Massnahmen. Neu soll die Vollzugsbehörde unter strengen Voraussetzungen die Möglichkeit haben, diese Person zwecks gerichtlicher Anordnung von Sicherheitshaft festnehmen zu lassen.
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