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Baugesetz
Nidwaldner Gemeinden sollen Gnadenfrist für Zonenpläne erhalten
kad, sda
9.6.2022 - 09:50

Die Nidwaldner Gemeinden sollen mehr Zeit erhalten, um ihre Bau- und Zonenreglemente anzupassen. Der Regierungsrat beantragt dem Parlament, die ursprünglich für 2023 gesetzt Frist um zwei Jahre zu verlängern – und hält sich noch eine weitere Hintertüre offen.
Weil der Kanton Nidwalden sein Planungs- und Baugesetz revidiert, müssen die Gemeinden ihre Zonenpläne, Bau- und Zonenreglemente anpassen. Nur so können sie auch weiterhin Baubewilligungen erteilen. Sie erhielten dafür eine Frist bis Anfang 2023. Diese soll nun bis 2025 verlängert werden, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Grund für die Fristerstreckung sind die laufenden Verfahren in den Gemeinden. Eine fristgerechte Umsetzung ist deshalb laut dem Regierungsrat vielerorts unrealistisch. Und weil auch juristische Verfahren drohten, will die Regierung in Ausnahmefällen die Frist nach 2025 um zwei weitere Jahre erstrecken können.
Dagegen wehrten sich in der Vernehmlassung die Grünen. Diese zusätzliche Fristerstreckung würde Druck von den Gemeinden nehmen, was zu einer weiteren Verzögerung führen könnte. Der Regierungsrat hält an seinem Vorschlag fest, erwartet aber, dass die Gemeinden «zügig» vorwärts machen mit den Revisionen.
Vakanz im Amt
Die Regierung musste sich in der Vernehmlassung Kritik anhören. So hiess es etwa, der Kanton und nicht die Gemeinden seien für die Verzögerung verantwortlich, weil die kantonale Vorprüfung der Revisionen zu lange gedauert habe.
Verschiedene Parteien fordern zudem ein «professionelleres Projektmanagement». Sie weisen auf Defizite beim zuständigen Amt für Raumentwicklung hin. Laut der Regierung gab es eine lange Vakanz bei der Wiederbesetzung des Amtsleiters.
Für die vorgeschlagene Fristverlängerungen ist eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes erforderlich. Der Landrat soll diese im September beraten, die Regierung macht beliebt, auf eine zweite Lesung zu verzichten. Sonst könnte das Gesetz vor der Verlängerung in Kraft treten.
kad, sda