Stans
Um ihren gesetzlichen Auftrag innert angemessener Frist erledigen zu können, soll das Nidwaldner KESB-Personal um knapp drei Vollzeitstellen aufgestockt werden. Dies geht aus einem externen Untersuchungsbericht hervor, den die Regierung an den Landrat überwiesen hat.
Das Parlament hatte im September 2016 den Regierungsrat gegen dessen eigenen Willen dazu aufgefordert, die Arbeitsbelastung der KESB extern untersuchen zu lassen. Zwei CVP-Landräte wollten in einem Postulat wissen, ob die Behörde effizient organisiert sei. Anlass des Vorstosses war, dass die KESB mehr Stellenprozente benötigt als ursprünglich angenommen.
Wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Antwort hervor geht, empfiehlt der unabhängige Experte den zuständigen Entscheidungsträgern des Kantons, den bestehenden Stellenetat der KESB von aktuell 610 unbefristeten Stellenprozenten spätestens auf Anfang 2018 auf zwischen 880 und 905 unbefristete Stellenprozente zu erhöhen.
Damit könne der aktuellen Geschäftslast der KESB Rechnung getragen und sichergestellt werden, dass die KESB ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen könne, heisst es weiter.
Grundsätzlich bezeichnet der Experte die Aufgabenorganisation der KESB als "zweckmässig". Sie lasse eine effiziente Abwicklung der Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Nidwalden gut zu, schreibt er im Bericht. Allerdings verfüge die KESB über eine "kritische Grösse". Die fehlenden Stellvertretungsregelungen und fehlenden Ressourcen könnten bei Ausfall von Personen rasch zu einem Problem führen.
Mit einer personellen Aufstockung könnte darum unter anderem auch die laut dem Gutachter "sehr kritische Stellvertretungssituation" entschärft und die unterdotierten Ressourcen für die Leitung der KESB den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.
Der Untersuchungsbericht rät der KESB zudem, ein "griffiges Kontroll- und Messsystem" zur Überwachung und Beurteilung der Effizient ihrer Kernprozesse aufzubauen. Ihr fehle ein solches System.
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