Zentralschweiz Nidwaldner Landrat muss sich mit «Kinderschutzinitiative» befassen

kad, sda

11.1.2023 - 10:20

Eine Schülerin führt einen Spucktest durch - die Corona-Schutzmassnahmen haben zu mehreren kantonalen Volksinitiativen geführt. (Symbolbild)
Eine Schülerin führt einen Spucktest durch - die Corona-Schutzmassnahmen haben zu mehreren kantonalen Volksinitiativen geführt. (Symbolbild)
Keystone

Die «Kinderschutzinitiative», die als Folge der Corona-Schutzmassnahmen im Kanton Nidwalden mehr Selbstbestimmung fordert, ist formell zustande gekommen. Sie wird nun dem Landrat zur Beratung vorgelegt, eine Volksabstimmung müsste noch 2023 erfolgen.

Keystone-SDA, kad, sda

Die Initiative, die von 438 Personen unterzeichnet wurde, verlangt, dass für medizinische und gesundheitsbezogene Massnahmen die Einwilligung der betroffenen Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ihrer Eltern benötigt werden. Dabei geht es um Massnahmen wie die Maskenpflicht oder das Testen.

Die nötigen 250 Unterschriften seien erreicht, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Die Initiative war kurz vor Weihnachten 2022 eingereicht worden, eine Volksabstimmung muss innerhalb eines Jahres stattfinden. Als nächstes befasst sich der Landrat mit der Zulässigkeit der Volksinitiative und einem allfälligen Gegenvorschlag.

Den Abstimmungstermin werde die Regierung nach der parlamentarischen Beratung festlegen. Die Initiative wird unter anderem vom «Aktionsbündnis der Urkantone» sowie durch die «Freunde der Verfassung» unterstützt. «Kinderschutzinitiativen» sind auch in anderen Kantonen lanciert worden, etwa in Zug, Bern, Zürich, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden.