Der Nidwaldner Landrat gewährt den Vizepräsidien des Ober- und Verwaltungsgerichts kein höheres Gehalt. Für eine höhere Einreihung im Lohnband sei jetzt Angesichts der Coronakrise der falsche Zeitpunkt. Der Entscheid fiel mit 31 zu 23 Stimmen.
Im Grundsatz war sich das Parlament einig, dass die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der beiden obersten Nidwaldner Gerichte wegen eines Systemfehlers zu tiefe Löhne erhalten.
Sie sind lohnmässig gleich hoch eingereiht wie das Präsidium des erstinstanzlichen Kantonsgerichts – dies obwohl die Wahl in die höhere Instanz ja eigentlich einen Karriereschritt bedeutet. In gewissen Fällen kann es bei der Beförderung sogar zu einer Gehaltsrückstufung kommen.
Die Vizepräsidien der beiden obersten Gerichte müssten wie das Kantonsgerichtspräsidium Verfahren leiten, dies aber in einem breiteren Rechtsgebiet, begründete das Landratsbüro seinen Antrag für eine höhere Einstufung der beiden Vizepräsidien. Am Kantonsgericht würden nur Zivil- und Strafrecht behandelt, an den beiden höheren Instanzen zusätzlich Verfassungs-, Verwaltungs-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Die vorberatende Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) plädierte im Landrat dennoch für eine Ablehnung der Lohnerhöhung. Es sei jetzt nicht der richtige Zeitpunkt dafür. Wegen der Coronakrise leide die Wirtschaft, viele Betriebe seien in ihrer Existenz bedroht. Die Kommission sprach von einem falschen Zeichen an die Bevölkerung.
Wann sei dann der richtige Zeitpunkt, fragte der Sprecher der FDP-Fraktion. Jedes Unternehmen solle sich um ein faires und gerechtes Entlöhungssystem bemühen. Es gehe hier weniger um eine Lohnerhöhung als um eine korrekte Einreihung im Lohnband.
Die FDP blieb mit dieser Haltung aber allein. Die CVP-Sprecherin sagte, ihre Fraktion lehne die Lohnbandänderung zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der vielen Ungewissheiten ab. Gleiches sagte der SVP-Sprecher und die Sprecherin der Grünen.
Die CVP beantragte, dass das Landratsbüro das Thema in zwei Jahren wieder prüfe. Dieser Ordnungsantrag wurde mit 32 zu 3 Stimmen gutgeheissen.
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