Kirche Nidwaldner Reformierte zahlen entlassenem Redaktor 20'000 Franken

kad, sda

28.1.2022 - 09:52

Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Nidwalden zahlt einem entlassenen Redaktor 20'000 Franken. (Symbolbild)
Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Nidwalden zahlt einem entlassenen Redaktor 20'000 Franken. (Symbolbild)
Keystone

Im Streit um eine Freistellung des Redaktors ihres Mitteilungsblattes hat sich die reformierte Landeskirche Nidwalden mit dem Betroffenen aussergerichtlich geeinigt. Sie verpflichtete sich im Rahmen einer Schlichtungsverhandlung, ihm 20'000 Franken zu zahlen.

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Die Landeskirche hatte Ende 2020 die Zusammenarbeit mit dem Journalisten Thomas Vaszary per sofort eingestellt. Hintergrund war eine von Vaszary geplante Berichterstattung zur Konzernverantwortungsinitiative im Kirchenblatt. Wie Vaszary am Freitag publik machte, hatte er 59'516 Franken Entschädigung gefordert.

Ein Angebot von 3000 Franken seitens der Kirche habe er ausgeschlagen, sodass der «Fall Vaszary» Anfang dieser Woche vor der Nidwaldner Schlichtungsbehörde in Zivilsachen verhandelt wurde. Laut einer Mitteilung der Landeskirche erhält Vaszary nun 20'000 Franken. Das im Rahmen der Schlichtung erzielte Ergebnis sei rechtskräftig und könne nicht weitergezogen werden.

Das Resultat bestärke den Kirchenrat in seinem Vorgehen, die «völlig überrissenen Forderungen» auf den Prüfstand gestellt zu haben. Gleichzeitig anerkenne er die Bereitschaft der Gegenseite, die Angelegenheit gütlich zu beenden.

Vaszary hält fest, er habe mit der Einigung auf einen für beide Seiten langwierigen Prozess verzichte. Trotz der Einigung hält er an seinen Vorwürfen fest, wonach der Kirchenrat gegen das Redaktionsstatut verstossen habe. Dieses sehe vor, dass das Kirchenblatt ein offenes Forum für verschiedene Meinungen sei solle.

Noch ohne Budget

Der Streit hatte Ende Jahr dazu geführt, dass die Kirchgemeindeversammlung das Budget 2022 nicht genehmigte, weil Rückstellungen für mögliche Prozesskosten fehlten.

Auf solche könne mit dem Abschluss des Rechtsfalls nun verzichtet werden. Die Kirchgemeinde behandelt den Voranschlag am 8. März an einer ausserordentlichen Versammlung erneut.