Finanzausgleich Nidwaldner Regierung hält an Obergrenze von 18,5 Mio. Franken fest

SDA

22.11.2018 - 10:26

Der Kanton Nidwalden will sich beim innerkantonalen Finanzausgleich entlasten. Nach "sehr heterogenen Rückmeldungen" aus der Vernehmlassung hat die Regierung nun das revidierte Finanzausgleichsgesetz an den Landrat verabschiedet. Unter anderem hält sie an der Obergrenze von 18,5 Millionen Franken fest.

Grundsätzlich werde die Revision mehrheitlich gutgeheissen, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Unterschiede zeigten sich vor allem bei der von der Regierung vorgeschlagenen Obergrenze von 18,5 Millionen Franken, die an die Nehmergemeinden ausbezahlt werden sollen.

Fünf Teilnehmer erachteten die vorgeschlagene Obergrenze als richtig, fünf Teilnehmern ist sie zu hoch. Neun fanden sie als zu tief. Die Regierung hält an den 18,5 Millionen Franken fest. Der Betrag sei angemessen.

Im Rahmen der Vernehmlassung wurde zudem der Vorschlag einer Beteiligung der finanzschwachen Gemeinden am Überschuss geäussert, damit diese vom Wachstum der Steuererträge profitieren können. Gegenüber der Variante in der Vernehmlassung spreche sie sich nun für eine Beteiligung der Gemeinden am Überschuss aus, schreibt die Regierung.

Neu will die Regierung den Finanzausgleich bereits im Jahr vor den Ausgleichszahlungen festlegen. Damit könnten die Gemeinden bereits mit den definitiven Beträgen ihr Budget gestalten. Diese Anpassung sei von den Vernehmlassungsteilnehmern sehr begrüsst worden.

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