PublikationNidwaldner Regierung krebst bei rein digitalem Amtsblatt zurück
kad, sda
26.4.2023 - 10:20
Das Nidwaldner Amtsblatt in Papierform scheint gerettet: Der Regierungsrat verzichtet auf seine ursprüngliche Absicht, die Publikation nach 170 Jahren nur noch online erscheinen zu lassen. Er trägt damit den Bedenken der Parteien Rechnung.
kad, sda
26.04.2023, 10:20
SDA
Im vergangenen November hatte die Regierung eine Totalrevision des Publikationsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Zentraler Punkt war ein Paradigmenwechsel beim Amtsblatt. Das Heftchen mit allerlei amtlichen Mitteilungen erscheint seit 1853 einmal wöchentlich. Weil die Abonnentenzahl seit Jahren rückläufig ist, sollte die Publikation ab 2025 nur noch online erscheinen.
Davon nimmt der Regierungsrat wieder Abstand, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Er spreche sich nun doch für die Beibehaltung des gedruckten Amtsblattes aus, um die Zugänglichkeit für alle sicherzustellen.
Damit reagiert die Regierung auf die ablehnende Haltung der Parteien in der Vernehmlassung. So hatte etwa die Mitte-Partei festgehalten, es sei aus staatspolitischen Gründen gefährlich, einzelnen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu diesem zentralen Publikationsorgan zu erschweren. Die SP hielt fest, die Barrierefreiheit sei mit ausschliesslicher Online-Veröffentlichung nur mässig gewährleistet.
In Schwyz und Uri ein Thema
Mit der Totalrevision werden sowohl Amtsblatt als auch die Nidwaldner Gesetzessammlung ab 2015 grundsätzlich in elektronischer Form erscheinen. Die Nutzung wird damit individuell steuerbar und der Zugriff von überall her möglich. Der Landrat wird die Vorlage im Sommer behandeln.
Im Kanton Schwyz hatte das Parlament im vergangenen Oktober eine FDP-Motion überwiesen, die das gedruckte Amtsblatt durch eine digitale Version ersetzen will. Die Regierung erachtete die Zeit reif dafür, in der Ratsdebatte gab es aber auch kritische Stimmen.
2021 hatten die Urner Stimmberechtigten der Regierung die Kompetenz erteilt, das Amtsblatt dereinst nur noch online zu publizieren, allerdings erst, wenn die gedruckte Ausgabe nicht mehr selbsttragend durch die Abonnementgebühren finanziert werden kann.
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