Behörden Nidwaldner Regierung will Familien von Kesb-Kosten entlasten

rl, sda

1.7.2021 - 10:12

In Nidwalden soll die Kesb effizienter arbeiten können. (Symbolbild)
In Nidwalden soll die Kesb effizienter arbeiten können. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Nidwalden sollen Familien von den Kosten, die das Einschreiten der Kesb verursachen können, entlastet werden. Dies schlägt der Regierungsrat in einer Gesetzesrevision vor.

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Der Kanton solle neu insbesondere die amtlichen Kosten und die Beistandsentschädigung tragen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Er begründet dies damit, dass heute die Kostenfrage oft die Zusammenarbeit zwischen der Kesb und den Familien belaste. Dies sei nicht im Interesse des Kindeswohls.

In der Vernehmlassung hatten aber nicht alle die Entlastung der Familien gutgeheissen. Eine Minderheit sei der Auffassung gewesen, dass es keinen Grund gebe vom Grundsatz abzuweichen, dass für Amtshandlungen Gebühren fällig würden.

Der Regierungsrat schlägt diese Neuerung im Rahmen einer umfassenden Revision der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) vor. Diese existiert im Kanton Nidwalden seit achteinhalb Jahren. Die geltenden Bestimmungen würden eine schlanke Organisation der Behörde erschweren, erklärte der Regierungsrat.

Die Behörde besteht zur Zeit aus drei ordentlichen Mitgliedern sowie aus zwei Ersatzmitgliedern, die nur ausnahmsweise zum Einsatz kommen. Künftig soll sie sich freier konstituieren können.

Damit könne besser auf die Verfügbarkeit der Mitglieder, aber auch auf geforderte fachliche Kompetenzen Rücksicht genommen werden, wird die Neuerung begründet. Ferner solle die Einzelzuständigkeit der Verfahrensleitung ausgeweitet werden.

Der Landrat wird die Revision der Kesb im Herbst beraten. Sie soll auf den 1. Februar 2022 in Kraft treten.