Bildung Nidwaldner Regierung will Kommissionen im Bildungsbereich aufheben

kad, sda

5.3.2021 - 10:14

Der Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid will drei Kommissionen abschaffen. (Archivbild)
Der Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid will drei Kommissionen abschaffen. (Archivbild)
Keystone

Die Nidwaldner Regierung will die Bildungskommission, den Mittelschulrat und die Berufsbildungskommission abschaffen. Deren Zuständigkeiten seien beschränkt, zudem hätten sie teilweise nur beratende Funktion, deshalb seien ihr Einfluss und ihre Wirksamkeit sehr gering.

kad, sda

Bereits vor rund 20 Jahren stand in Nidwalden die Aufhebung der Kommissionen im Bildungsbereich zur Debatte, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Weil sich dagegen Widerstand regte, wurden die Kommissionen damals beibehalten, allerdings mit deutlich geringeren Kompetenzen.

Somit hätten die Entscheide der Kommissionen meist nur noch formalen Charakter, dies rechtfertige den finanziellen und den Verwaltungsaufwand nicht mehr, argumentiert die Regierung. Die Kommissionen sind mit jeweils rund zehn Personen bestückt.

Kommissionsmitglieder selber seien mit der momentanen Rolle nicht zufrieden, das Engagement hänge stark von den Kompetenzen ab. Als positiv werten sie die Lobbyarbeit und eine gewisse Kontrollfunktion. Vorlagen aus dem Bildungsbereich kritisch begutachten und behandeln könne aber auch die landrätliche Kommission für Bildung, Kultur und Volkswirtschaft (BKV), hält die Regierung fest.

Ad-hoc-Kommissionen

Anstelle der ständigen Kommissionen sollen künftig Ad-hoc-Kommissionen eingesetzt werden können, die Kompetenzen für bestimmte Aufgaben und Projekte erhalten. Das eigne sich besser für die Beratung.

Von den drei betroffenen Kommissionen hat der Mittelschulrat am meisten Kompetenzen. Er genehmigt etwa Lehrpläne und Stundentafeln oder das Angebot an Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern. Diese Aufgaben werden der Bildungsdirektion oder dem Regierungsrat zugeordnet.

Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung läuft bis Mitte Mai. Danach soll der Landrat über die Vorlage befinden. Das Inkrafttreten der Änderungen ist auf den 1. Januar 2022 vorgesehen.