Landrat NW Nidwaldner Regierungsräte sollen VR-Honorare abliefern

SDA

2.11.2017 - 12:26

Stans

Fällt einem Nidwaldner Regierungsrat in Ausübung seines Amtes ein Verwaltungsratsmandat durch Dritte zu, soll er das gesamte Honorar dem Kanton abliefern müssen. Dies hat der Landrat am Mittwoch mit 29 zu 24 Stimmen entschieden.

Das Parlament entschied damit nicht im Sinne des Regierungsrates. Dieser hatte dem Landrat angetragen, dass er 20 Prozent der amtsbezogenen Verwaltungsratshonorare behalten dürfe. Begründet wurde dies damit, dass das Regierungsamt nur ein 80-Prozent-Pensum sei.

Die Mehrheit im Landrat war aber der Ansicht, dass das ganze Verwaltungsratshonorar dem Arbeitgeber und damit dem Kanton gehöre. Die Arbeit in amtsbezogenen Verwaltungsräten gehöre zur hauptamtlichen Tätigkeit eines Regierungsrates, hiess es.

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