Die Trennung von seiner Partnerin hat ein Mann im Kanton Nidwalden schlecht verwunden. Der Versuch, sie wiederzugewinnen, endete in einem mehrmonatigen Stalking, wofür er sich nun vor Gericht verantworten muss. Die Anklage will ihn zwei Jahre hinter Gitter sehen.
Das Ende war gleichsam der Anfang, und es kam in der Nacht vom 5. auf den 6. August im Jahre 2016. Das Opfer beendete nach einem Streit die Beziehung zum Beschuldigten, der am Mittwoch vor dem Kantonsgericht Nidwalden erscheinen musste. Dem 59-Jährigen wird mehrfache Drohung, mehrfache Nötigung und einiges mehr zur Last gelegt.
Mit dem Beziehungsende begann laut der Anklageschrift nämlich für die Ex-Partnerin eine Tortur, die sich über fast sechs Monate hinziehen sollte und sie teilweise in Todesangst versetzte. Die Frau erlitt einen Zusammenbruch und wurde krankgeschrieben.
Der verschmähte Liebhaber schickte seiner Verflossenen nicht nur Liebeserklärungen, Fotos aus gemeinsamen Tagen, Blumen und Schokolade, sondern auch Kondome und Psychopharmaka. Dazu kamen teilweise bis zu zwölf Emails pro Tag – meistens mit Liebeserklärungen, aber auch mit intimen Fotos und Bildern von zwei Grabsteinen und verbalen Drohungen.
GPS-Sender an Auto installiert
Damit nicht genug: Er rief sie mehrmals am Tag an. Im Namen und auf die Rechnung der Frau liess er ihr zudem Reizwäsche und Essen liefern. Auch bekundete er für sie Interesse an einem Auto auf einer Internetplattform und veröffentlichte ihre Telefonnummer sowie Falschangaben über sie im Internet und auf einem Flyer.
Trotz Hausverbot und Verfügungen der Behörden lauerte er ihr an ihrem Wohn- und Arbeitsort sowie in der Öffentlichkeit auf, sagte, er werde sie belästigen, bis sie kaputt gehe. Zur Ortung montierte er einen GPS-Sender an ihr Auto. Die Verfolgte fuhr oft auf Um- und Schleichwegen.
Weil er sie auch im Strassenverkehr mit seinem Auto oder seinem Töff bedrängte, ausbremste und verfolgte, muss er sich wegen mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln verantworten. Weil er seiner ehemaligen Lebenspartnerin zudem ungebeten 25'000 Franken auf ihr Konto überwies und dies verschwieg, als er kurz darauf Sozialhilfe beantragte und diese auch erhielt, machte er sich auch des Betrugs schuldig.
Neben der Freiheitsstrafe fordert die Anklage eine Busse von 4000 Franken und eine ambulante Behandlung. Zudem soll es dem Beschuldigten während fünf Jahren verboten sein, sich dem Opfer auf weniger als 200 Meter anzunähern und die Frau oder ihre Nächsten zu kontaktieren.
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