Kantonale Abstimmungen Ob- und Nidwalden stimmen am 12. März über «Klimainitiativen» ab

kad, sda

12.1.2023 - 09:05

Kundgebung für den Klimaschutz in Stans: Nid- und Obwalden stimmen gleichzeitig über zwei kantonale Klimainitiativen ab. (Archivbild)
Kundgebung für den Klimaschutz in Stans: Nid- und Obwalden stimmen gleichzeitig über zwei kantonale Klimainitiativen ab. (Archivbild)
Keystone

Die «Klimainitiativen» in den Kantonen Ob- und Nidwalden kommen am 12. März an die Urne. In Nidwalden können die Stimmberechtigten zwischen der Initiative und einem Gegenvorschlag auswählen, in Obwalden lehnte das Parlament einen Gegenvorschlag ab.

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In beiden Kantonen sprachen sich sowohl Regierung auch als eine Mehrheit des Parlaments gegen die Initiativen aus, die bis 2040 Klimaneutralität verlangen. Nach Nidwalden hat nun auch der Obwaldner Regierungsrat die Abstimmung auf den 12. März festgesetzt.

Nach Ansicht der Obwaldner Regierung hat der Kanton mit seinem «Energie- und Klimakonzept 2035» bereits eine genügende Grundlage, um den CO2-Ausstoss zu verringern. Im Gegensatz zum Bund sieht Obwalden netto Null bereits 2048 und nicht erst 2050 vor. Die Obwaldnerinnen und Obwaldner können die Initiative annehmen oder ablehnen.

In Nidwalden dagegen haben die Stimmberechtigten die Wahl zwischen der Initiative und einem weniger verbindlichen Gegenvorschlag. Dieser enthält keine fixe Jahreszahl für Netto Null. Er will aber in die Verfassung schreiben, dass Kanton und Gemeinden die Klimaziele des Bundes berücksichtigen und die öffentliche Hand Treibhausgasausstoss verhindern und Klimaschutzmassnahmen fördern kann.

Obwalden wählt am 12. März zudem die Nachfolge des langjährigen Obergerichtspräsidenten Andreas Jenny, der auf Ende August 2023 zurücktritt. Wahlvorschläge müssen bis am 30. Januar eingereicht werden. Gerichtswahlen hält am 12. März auch der Kanton Uri ab. Dieser legt dem Volk zudem ein Gesetz über das Beschaffungswesen und einen Kreditbeschluss für die Sanierung des Theaters Uri vor.

In Schwyz kommt an jenem Abstimmungssonntag die Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vors Volk. Dabei geht es um die Umsetzung der Majorzinitiative, die «Parteipäckli» bei Wahlen künftig verhindern will. Zur Abstimmung kommt die Initiative sowie ein Gegenvorschlag, der eine neue Berechnungsweise des absoluten Mehrs ablehnt.