Coronavirus – SchweizOb- und Nidwaldner Gastrobetriebe dürfen Arbeiter verpflegen
kad, sda
2.3.2021 - 16:13
Auch die Kantone Ob- und Nidwalden gestatten es den geschlossenen Gastrobetrieben, über Mittag Kantinen für Arbeiter im Ausseneinsatz zu betreiben. Sowohl die Restaurants als auch die Arbeitgeber, deren Angestellte verpflegt werden, müssen sich vorgängig registrieren.
kad, sda
02.03.2021, 16:13
SDA
Wie bereits in den Kantonen Zug, Uri und Luzern haben auch die Regierungen von Ob- und Nidwalden entschieden, vom Angebot des Bundes Gebrauch zu machen und die Restaurants als Betriebskantinen zu öffnen, wie die beiden Staatskanzleien am Dienstag mitteilten. Berufstätige im Ausseneinsatz sollen so ein Mittagessen an der Wärme geniessen können.
Für die Betreiber gelten verschiedene Anforderungen. Öffnen dürfen die Kantinen nur werktags von 11 bis 14 Uhr. Zugang hat, wer in der Landwirtschaft, auf dem Bau oder auf Montage arbeitet, Arbeitgeber müssen die Angestellten anmelden und die Restaurants müssen die Mahlzeiten zu üblichen Preisen anbieten.
In Nidwalden müssen sich interessierte Restaurants beim Gesundheitsamt registrieren, bevor sie den Betrieb aufnehmen können. In Obwalden ist dafür die Fachstelle Covid-19 zuständig, die eine entsprechende Liste auf der Kantonswebseite veröffentlicht.
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