Transparenz Obwalden dehnt Öffentlichkeitsprinzip auf den Kantonsrat aus

kad, sda

17.2.2022 - 10:12

Auch der Obwaldner Kantonsrat soll künftig dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen. (Archivbild)
Auch der Obwaldner Kantonsrat soll künftig dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen. (Archivbild)
Keystone

In Obwalden sollen künftig auch der Kantonsrat sowie Bürger- und Kirchgemeinden dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen. Der Regierungsrat hat ein neues Öffentlichkeitsgesetz in die Vernehmlassung geschickt.

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Das neue Gesetz ist Resultat einer Motion von Mike Bacher (CVP), die der Kantonsrat 2019 überwiesen hatte. Zwar kennt Obwalden seit 1997 das Öffentlichkeitsprinzip, es ist allerdings knapp formuliert. Bei Auskunftsbegehren weiche der Pragmatismus vermehrt dem Formalismus, hatte Bacher seine Forderung nach einem grundsätzlichen Recht auf Akteneinsicht in der Verwaltung begründet.

Der Regierungsrat, der die Motion damals abgelehnt hatte mit Verweis auf den zusätzlichen Aufwand, habe nun einen Entwurf für ein Öffentlichkeitsgesetz verabschiedet, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Darin werden die Voraussetzungen für den Zugang zu amtlichen Dokumenten, die Ausnahmen, das Verfahren und die Zuständigkeiten detailliert geregelt.

Neu sollen auch der Kantonsrat und seine Organe, öffentlich-rechtliche Anstalten sowie Private, die öffentliche Aufgaben übernehmen, dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen. Auf kommunaler Ebene soll das Öffentlichkeitsgesetz nicht nur für die Einwohnergemeinden, sondern auch für die übrigen Gemeindearten wie Bezirks-, Bürger- und Kirchgemeinden gelten.

Die sehr kurz und allgemein gehaltene Formulierung des Öffentlichkeitsprinzips im Obwaldner Staatsverwaltungsgesetz habe in der Praxis gelegentlich Fragen aufgeworfen und einen weiten Ermessensspielraum ermöglicht, heisst es in der Mitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis am 16. Mai, der Kantonsrat soll das Geschäft im Herbst 2022 beraten.