Coronavirus – Schweiz Obwalden führt Maskenpflicht auf der Sekundarstufe II ein

SDA

13.8.2020 - 10:06

Kantischüler müssen in gemeinsam genutzten Räumen in Obwalden eine Maske tragen. (Symbolbild)
Kantischüler müssen in gemeinsam genutzten Räumen in Obwalden eine Maske tragen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Obwalden führt ab dem neuen Schuljahr, das am Montag startet, in gemeinsam genutzten Räumen auf der Sekundarstufe II eine Maskentragepflicht ein. Während des Unterrichts jedoch können die Schülerinnen und Schüler auf die Schutzmasken verzichten.

Während in der Volksschule Masken im Grundsatz nicht zum Einsatz kämen, würden für die Kantonsschule Obwalden und das Berufs- und Weiterbildungszentrum Obwalden (BWZ) aufgrund des höheren Alters sowie der grösseren Mobilität stärkere Schutzmassnahmen gelten, teilte das Bildungsdepartement am Donnerstag mit.

Auf dieser Schulstufe sei der Mindestabstand von 1,5 Metern wann immer möglich einzuhalten. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, kommen zusätzliche Massnahmen wie Einzelpulte oder Plexiglasscheiben zum Einsatz. Damit könne während des Unterrichts auf das Tragen der Schutzmasken verzichtet werden.

Ausserhalb der Klassenzimmer jedoch sei das Contact Tracing schwieriger umsetzbar. Deshalb gilt in den gemeinsam genutzten Räumen auf der Sekundarstufe II eine Maskentragepflicht, wie sie auch für die Anreise im öffentlichen Verkehr gilt.

Wie Departementssekretär Peter Gähwiler auf Anfrage von Keystone-SDA sagte, werden die Masken den Schülerinnen und Schülern der ersten drei Gymnasialjahre zur Verfügung gestellt. Den älteren Kantischülern sowie den Berufsschülern hingegen nicht.

Präsenz- und Ganzklassenunterricht

Basierend auf den Grundsätzen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wird das neue Schuljahr im Kanton Obwalden im Präsenz- und Ganzklassenunterricht gestartet.

Wie für die Volksschülerinnen und Schüler der Gemeinde Engelberg, welche bereits am vergangenen Montag ins Schuljahr gestartet waren, gelten für die Volksschulen die bereits vor den Sommerferien eingeführten Hygiene- und Schutzmassnahmen.

Schülerinnen und Schüler, welche ihre Ferien in Risikoländer verbracht haben, müssen nach ihrer Rückkehr die zehntägige Quarantänepflicht einhalten und dürfen während dieser den Unterricht nicht besuchen. Im Zeugnis werde die quarantänebedingte Abwesenheit als entschuldigte Absenz eingetragen, heisst es.

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