Coronavirus – SchweizObwalden senkt Umsatzgrenze bei Härtefällen und erhöht Höchstbetrag
kad, sda
29.4.2021 - 11:39
Im Kanton Obwalden haben neu auch kleinere Unternehmen Anspruch auf Hilfe aus dem Corona-Härtefallprogramm. Der Regierungsrat senkt die Umsatzgrenze von 100'000 auf 50'000 Franken und erhöht gleichzeitig den Maximalbetrag. Am 5. Mai öffnet ein zweites Fenster für neue Gesuche.
kad, sda
29.04.2021, 11:39
SDA
Im ersten Zeitfenster vom 1. Februar bis 12. März waren in Obwalden 185 Härtefallgesuche eingegangen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. 142 Gesuchsteller erhielten einen positiven Bescheid, bislang wurden 4,2 Millionen Franken ausbezahlt.
Dabei handelte es sich vorwiegend um Teilzahlungen, da in einem ersten Schritt nur 7 Millionen Franken zur Verfügung standen. Zuletzt stockte der Bund das Härtefallprogramm auf 10 Milliarden Franken auf und der Obwaldner Kantonsrat sprach am 1. April die nötigen Zusatz- und Nachtragskredite, sodass Obwalden nun 24 Millionen Franken vergeben kann.
Die Senkung der Umsatzgrenze war damals in der Kantonsratsdebatte bereits ein Thema. Die CVP hatte diese mit einer dringlichen Motion gefordert, scheiterte aber am Widerstand von FDP und SVP. Die Regierung verwies in ihrer Mitteilung vom Donnerstag darauf, dass die meisten Kantone die Umsatzgrenze des Bundes von 50'000 Franken von Beginn weg übernommen hätten und andere in den vergangenen Monaten nachgezogen hätten.
Strukturen in den Dörfern erhalten
Obwalden tue dies nun auch, unter anderem um vielfältige Gewerbestrukturen in den Dörfern zu erhalten, was ein Anliegen der Einwohnergemeinden gewesen sei. Durch die Änderung dürfen kleine Beiträge gesprochen werden, weshalb die Bagatellgrenze von 10'000 Franken aufgehoben werde.
Neben der Senkung der Umsatzgrenze erhöht der Regierungsrat die Höchstgrenze der Unterstützungsgelder von 150'000 Franken auf 1,2 Millionen Franken pro Betrieb. Damit trage man auch jenen Unternehmen Rechnung, die nahe an der Umsatzgrenze von 5 Millionen Franken liegen. Neu kommt der Bund für jene Härtefall-Firmen auf, die über 5 Millionen Franken Umsatz erzielen.
Zudem zeichne sich ab, dass die 24 Millionen Franken mit der bisherigen Höchstgrenze nicht ausgeschöpft würden. Die Erhöhung führe nicht dazu, dass pro Unternehmen mehr Geld ausgegeben werde, hält die Regierung fest. Denn weiterhin dürften à-fonds-perdu Beiträge und Bürgschaften 25 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 nicht überschreiten.
«Obwaldner Weg»
Bei der Bearbeitung der Gesuche hält die Regierung anders als teilweise im Kantonsparlament gefordert am «Obwaldner Weg» der Einzelfallbetrachtung durch ein Expertengremium fest. Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler (SVP) argumentiert, diese Praxis habe sich bewährt, sie sei nachvollziehbar und fair. Bei Pauschalansätzen dagegen, wie sie andere Kantone anwenden, bestehe die Gefahr von Überentschädigungen.
Allerdings habe die Regierung die Beurteilungsgrundsätze präzisiert. So fliessen neu nebst dem minimalen Finanzbedarf auch ungedeckte Fixkosten, der Umsatzrückgang, die innerbetrieblichen Anstrengungen und die Einschätzung der Überlebensfähigkeit eines Unternehmens ein.
Der Regierungsrat hat entschieden, ein zweites Zeitfenster für Gesuche vom 5. Mai bis zum 19. Mai zu öffnen, unter anderem wegen der Verlängerung des Lockdowns. Wer bereits ein Gesuch eingereicht hat, muss kein neues einreichen. Diese werden neu geprüft.
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