Ein Spitalzusammenschluss in der Zentralschweiz zeichnet sich ab: Die Obwaldner Regierung will die Versorgung im Akutbereich langfristig sichern und hat dazu eine Strategie mit sechs Szenarien erarbeitet. Sie empfiehlt einen Anschluss an das Luzerner Kantonsspital.
Für den Regierungsrat stehe das Szenario "Anschluss an ein anderes Spital" im Sinne einer Versorgungsregion im Vordergrund, heisst es in der Strategie, die am Mittwoch in die Vernehmlassung ging. Es sei der Regierung wichtig, dass der Spitalstandort Sarnen aufrechterhalten bleibe.
Die finanzielle Situation für das Kantonsspital Obwalden wird zunehmend anspruchsvoller. Mit seinem vergleichsweise kleinen Einzugsgebiet und daher tiefen Fallzahlen sowie infolge der allgemein schwierigen Kostenstruktur, habe das Kantonsspital kaum noch Möglichkeiten zur Gewinnbildung, hält die Regierung fest.
Ziel sei es, für die Menschen in Obwalden die Versorgungssicherheit weiterhin aufrechtzuerhalten und die Versorgung bedarfsgerecht, wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam zu gewährleisten. Eine Expertengruppe machte eine entsprechende Auslegeordnung für eine Versorgungsstrategie im Akutbereich.
Von Status quo bis Privatisierung
Insgesamt stehen sechs strategische Szenarien zur Diskussion. Diese reichen von der Weiterführung des aktuellen Subventionsmodells über eine Schliessung des Kantonsspitals oder einen Verkauf an einen privaten Betreiber bis hin zum Anschluss an die Versorgungsregion.
Der Regierungsrat empfiehlt letzteres Szenario. Es bedinge einen Paradigmenwechsel vom "Alleingang" zu einer regionalisierten Spitalversorgung. Diese habe aber deutlich bessere wirtschaftliche und fachliche Chancen. Positive Erfahrungen habe Obwalden bereits mit dem Betreibermodell in der Psychiatrie gemacht. Die psychiatrische Klinik in Sarnen, die Patienten aus Ob- und Nidwalden behandelt, wird seit 2017 von Luzern betrieben.
Im Falle eines Anschlusses könne die Versorgungssicherheit vor Ort weiterhin gewährleistet werden - sie beinhaltet eine Grundversorgung sowie Notfall- und Rettungsdienst. Allerdings liessen sich damit weder Behandlungskosten noch die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantons senken. Synergien ergäben sich bezüglich Infrastruktur- und Investitionskosten.
Nidwalden und Luzern
Mit der nun eröffneten Vernehmlassung will der Regierungsrat die Einschätzungen der Verbände, Parteien und weiterer betroffener Akteure zu den einzelnen Szenarien in Erfahrung bringen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 8. April. Der Kantonsrat soll bis im Sommer über die Strategie befinden.
Bereits 2009 hatten Luzern und Nidwalden eine gemeinsame Spitalversorgung über die Kantonsgrenze beschlossen. Seit 2012 ist die Luzerner-Nidwaldner-Spitalregion (Lunis) durch einen Rahmenvertrag geregelt. Zwischen den beiden Spitälern findet seither ein enger Austausch statt.
2020 soll das Kantonsspital Nidwalden eine Tochtergesellschaft des Kantonsspitals Luzern werden. Dafür müssen die beiden Institutionen in Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Die beiden Kantone haben im vergangenen November einen Aktienkauf- und Aktionärsbindungsvertrag unterzeichnet.
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