Coronavirus – SchweizObwalden verschärft Schutzmassnahmen gegen Corona-Ausbreitung
SDA
16.10.2020 - 13:24
Der Kanton Obwalden führt auf Montag eine Maskentragpflicht für öffentlich zugängliche Innenräume wie Läden, Post- und Bankfilialen, Kultureinrichtungen, Gotteshäuser oder Verwaltungsgebäude ein. Das Obligatorium gilt auch für Märkte im Freien. In Restaurants muss das Personal eine Maske aufsetzen.
Dies teilte das Gesundheitsamt am Freitag mit. Seit Montag hat der Zentralschweizer Kanton 47 neue Corona-Fälle registriert, wobei viele Fälle auf Ansteckungen in Innenräumen zurückgehen.
Die Situation sei heute eine andere als anfangs Woche, hiess es in der Mitteilung. Angesichts der schnellen Entwicklung und der Ausweitung der Ansteckungen auf breitere Bevölkerungsgruppen seien jetzt neue Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus angezeigt. Gleichzeitig sollen das öffentliche Leben und die Wirtschaft möglichst wenig eingeschränkt werden.
Maskenpflicht ab 12 Jahren
Alle, die älter als 12 Jahre sind, müssen sich deswegen in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maske aufsetzen. Als Beispiele genannt werden Einkaufsläden und -zentren, Poststellen und Banken, Museen, Theater, Konzert- und Versammlungslokale, Gotteshäuser, Verwaltungsgebäude und Bibliotheken. Die allgemeine Maskenpflicht gilt auch auf Märkten im Freien.
Eine Maskenpflicht gilt ferner für das Personal von Restaurationsbetrieben. Zu diesen gehören auch Bars, Clubs oder Tanzlokale. Bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, müssen Personal und Kundschaft Masken tragen. Davon ausgenommen sind zahnmedizinische und kosmetische Behandlungen.
Im Sporttraining kann auf die Maske verzichtet werden, wenn der Abstand eingehalten wird oder wenn ein Schutzkonzept besteht. Personal, das durch eine Plexiglasscheibe geschützt wird, muss ebenfalls keine Maske tragen. In den Schulen gilt weiterhin das auf Anfang Schuljahr erlassene Schutzkonzept.
Analoge Bestimmungen wie Obwalden hat am Freitag auch der Kanton Luzern bekannt gegeben. Dort gilt die erweiterte Maskentragpflicht aber bereits ab Samstag. Weniger weit geht Nidwalden, wie dieser ebenfalls am Freitag vermeldete. Zug und Schwyz haben schon zuvor verschärfte Corona-Bestimmungen in Kraft gesetzt, Uri hält vorderhand an Appellen fest.
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