Sozial Obwalden verzichtet auf Neuberechnung der Kesb-Gebühren

kad, sda

4.11.2021 - 16:12

Die Obwaldner Gemeinden sollen auch künftig ihren Beitrag an die Kesb nach Steuerkraft entrichten. (Symbolbild)
Die Obwaldner Gemeinden sollen auch künftig ihren Beitrag an die Kesb nach Steuerkraft entrichten. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Obwalden verzichtet darauf, den Kostenanteil der Gemeinden an der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) neu aufgrund der Einwohnerzahl zu berechnen. Eine entsprechende Forderung der SVP im Kantonsrat fand in der Vernehmlassung keine Mehrheit.

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Die Leistungen der Kesb in Obwalden bezahlt der Kanton, wobei die Gemeinden eine Abgeltung leisten. Diese erfolgt durch die Verschiebung von Steuereinheiten. Der Kantonsrat hatte im vergangenen Jahr die Gemeindebeiträge leicht reduziert.

Gleichzeitig stellte die SVP aber den Antrag, dieses Finanzierungsmodell zu überprüfen und fand damit im Parlament eine hauchdünne Mehrheit. Sie argumentierte, das System sei bezugsfremd, da die Kosten für Fürsorgefälle nichts mit der Steuerkraft einer Gemeinde zu tun hätten.

Daraufhin liess der Kanton Varianten prüfen, wie die Obwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Der Regierungsrat empfehle, das geltende System beizubehalten. Mit Pro-Kopf-Beiträgen würde die Kesb nämlich eine an den Kanton ausgelagerte Aufgabe der Gemeinden bleiben, was eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt habe.

Unbestritten war eine zweite Gesetzesänderung, mit der ein gemeinsamer Sozialdienst der Gemeinden ermöglicht wird. Zu diesem Schritt haben sich die sieben Obwaldner Gemeinden entschieden, weil das aktuelle System an seine Grenzen stosse. Das Stimmvolk soll im Frühjahr 2022 darüber befinden.

Die beiden Gesetzesnachträge kommen nun noch einmal in den Kantonsrat. Das Inkrafttreten ist per 1. April 2022 vorgesehen.