AufgabenreformObwalden will Aufgabenteilung im Bildungsbereich prüfen
SDA
19.6.2020 - 10:29
Obwalden will seinen Bildungsbereich durchleuchten. Auf den Prüfstand kommen soll insbesondere das Personalrecht. Dies ist eine der Forderung einer Projektgruppe, die die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft hat.
Bei der nächsten Revision der Bildungsgesetzgebung soll die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft werden, teilte die Obwaldner Regierung am Freitag mit. Sie veröffentlichte gleichzeitig den Bericht, der sich zur Effizienz der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden äussert.
Diese funktioniert laut der Arbeitsgruppe gut, die Schnittstellen seien klar. Handlungsbedarf ortet sie in drei Bereichen. So werde bei den Volksschulen das Prinzip von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung (AKV) nicht eingehalten. Der Kanton legt für das Bildungsgesetz den Rahmen fest, beteiligt sich jedoch nicht finanziell daran.
Unbefriedigend sei die Situation im Bereich des Personalrechts, zum Beispiel bei Frühpensionierungen und Löhnen oder Lohnbändern der Lehrpersonen. Hier seien Anpassungen im Rahmen eines separaten Projekts zu prüfen. Ebenfalls in diesem Zusammenhang sollen die Themen Weiterbildung und Schulentwicklung ab 2021 überprüft werden.
Lohnadministration und Bauamt
Weiter soll der Chemiewehr-Stützpunkt an den Kanton Luzern ausgelagert werden, und auch bei der Lohnadministration sei eine Auslagerung zu prüfen. Allenfalls könnte auch eine gemeinsame Lohnadministration mit den Einwohnergemeinden angestrebt werden.
Wie der Regierungsrat schreibt, will er darüber hinaus den Kostenverteiler bei den Programmvereinbarungen im Umweltbereich und die Einführung eines kantonalen Bauamts prüfen lassen. Die verantwortlichen Departemente müssen die jeweiligen Projektaufträge nun in ihre Geschäftsplanung aufnehmen.
Die Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Einwohnergemeinden war ein Bestandteil der Finanzstrategie aus dem Jahr 2017. Die Hauptziele der Aufgabenentflechtung waren die Entwirrung der Aufgaben- und Kompetenzverflechtung zwischen dem Kanton und den Gemeinden, die Vereinfachung der administrativen Abläufe, sowie die Schaffung von Transparenz bei der Ausweisung der Gesamtkosten.
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