Strassenverkehr Obwalden will keine Überregulierungen bei der Fahrausbildung

SDA

2.11.2017 - 12:31

Sarnen

Die Obwaldner Regierung spricht sich gegen eine Mindestdauer der Fahrpraxis mit dem Lernfahrausweis aus. Sie sieht darin eine "unnötige Bevormundung". Denn es könne nicht kontrolliert werden, wie viel Zeit ein Fahrschüler hinter dem Steuer verbringe.

Gleichzeitig lehnt es die Regierung ab, dass Lernfahrausweise und Ausbildungen auf unbeschränkte Dauer gültig sein sollen, wie sie in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme an den Bund zur Revision der Führerausweisvorschriften schreibt. Die Revision hat zum Ziel, die Qualität der Fahrausbildung und somit die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Der Regierungsrat sei mit der neuen Verordnung teilweise einverstanden, hält er weiter fest. Er sei aber gegen Vorschriften, die zu einer Überregulierung führten.

Einen "administrativen Mehraufwand" befürchtet die Regierung mit der vorgeschlagenen Neuregelung, wer die praktische Führerprüfung machen wolle, müsse bei einem Fahrlehrer je eine Einzelstunde zum Bremsverhalten und zum umwelt- sowie energieeffizienten Fahren absolviert haben. Er lehnt sie ab und hält fest, dass dies bereits heute Bestandteil der praktischen Führerprüfung sei.

Weiter spricht sich die Regierung gegen den vorgesehenen Umtausch der Papierführerausweise in Plastikkarten innert drei Jahren aus. Es sei vertretbar, die Papierausweise auslaufen zu lassen.

Grundsätzlich einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Vorschlag des Bundes, dass nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe eine eintägige Weiterbildung besucht werden muss. Er beantragt dem Bund aber, dass Junglenker den Weiterbildungstag nicht wie vom Bund vorgesehen innert sechs sondern innert spätestens zwölf Monaten absolvieren müssen.

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