Finanzausgleich Obwalden will Steuerfuss-Bestimmung aus Finanzausgleich streichen

SDA

12.12.2019 - 10:18

Blick auf die Gemeinde Lungern, die 2017 wegen ausserordentlicher Steuererträge zur Gebergemeinde und somit zum Problem für den Obwaldner Finanzausgleich wurde. (Archivbild)
Blick auf die Gemeinde Lungern, die 2017 wegen ausserordentlicher Steuererträge zur Gebergemeinde und somit zum Problem für den Obwaldner Finanzausgleich wurde. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Kanton Obwalden will den innerkantonalen Finanzausgleich anpassen. Aus dem Gesetz gestrichen werden soll ein Abschnitt, der das Anrecht einer Gemeinde auf Beiträge an deren Steuerfuss knüpft, was jüngst zu kuriosen Situationen geführt hatte.

Der besagte Abschnitt im Finanzausgleichsgesetz, wie es seit 2017 in Kraft ist, besagt, dass Einwohnergemeinden keinen Anspruch auf Ressourcenausgleich haben, wenn ihr Steuerfuss unter demjenigen einer Gebergemeinde liegt. Diese Bestimmung will die Regierung ersatzlos streichen, wie sie am Donnerstag anlässlich der Vernehmlassung mitteilte.

Die Regel habe sich in der Praxis aufgrund der mitunter dynamischen Entwicklung bei den Steuererträgen der Gemeinden nicht bewährt, begründet sie den geplanten Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz. Ende November hatte die Gemeinde Kerns mitgeteilt, dass sie an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung kurzfristig die Steuern für 2020 um 0,01 Einheiten erhöhen wolle, um 4,1 Millionen Franken Finanzausgleichsgelder abholen zu können.

Weil nämlich die Gemeinde Sachseln 2020 eine Gebergemeinde werden dürfte, die einen Gesamtsteuerfuss von 8,43 Einheiten hat, während jener von Kerns bei 8,42 Einheiten liegt, bangt Kerns um die Beiträge. Bereits 2017 sahen sich die Gemeinden wegen eines ausserordentlichen Steuerbetrags, der Lungern unverhofft zur Gebergemeinde werden liess, mit einer ähnlichen Problematik konfrontiert.

Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Februar 2020. Sie wird elektronisch durchgeführt.

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