Kantonsrat OW Obwaldner Kantonsrat von Kesb-Finanzierung überzeugt

kad, sda

2.12.2021 - 10:05

Der Kantonsrat Obwalden tagt wegen der Coronapandemie wieder in der Aula Cher in Sarnen. (Archivbild)
Der Kantonsrat Obwalden tagt wegen der Coronapandemie wieder in der Aula Cher in Sarnen. (Archivbild)
Keystone

Gemeinden mit höheren Steuereinnahmen sollen im Kanton Obwalden auch künftig mehr Beiträge an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) leisten. Der Kantonsrat hat sich in seiner Sitzung vom Donnerstag nun doch hinter das bestehende Finanzierungsmodell gestellt.

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Das Parlament beriet in erster Lesung zwei Nachträge zum Gesetz zur Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Dabei ging es auch um die Kosten für die Kesb. Diese trägt der Kanton, er erhält von den Gemeinden eine Abgeltung, die sich an deren Steuereinnahmen bemisst.

Im Mai 2020 hatte der Kantonsrat die Regierung beauftragt, das Finanzierungssystem zu überprüfen. Die SVP bemängelte, es sei bezugsfremd, da die Kosten für Fürsorgefälle nichts mit der Steuerkraft der Gemeinde zu tun habe. Auch sei es ungerecht, intransparent und für den Kanton unsicher.

In der Vernehmlassung wurde als Variante eine Verteilung der Kosten über die Einwohnerzahlen vorgeschlagen. Schliesslich sprach sich aber eine Mehrheit für das bestehende Modell aus.

«Logisch und erprobt»

Die Verschiebung von Steuereinheiten sei der normale Ablauf bei Aufgabenverschiebungen von den Gemeinden zum Kanton, sagte Kommissionssprecherin Regula Gerig (CSP). Damit trage der Kanton das Risiko bei Arbeitslasterhöhung.

Die geltende Lösung sei beizubehalten für die Übergangszeit bis zur gesamthaften Übernahme der Aufgaben der Kesb durch den Kanton. Es sei logisch und erprobt, sagte etwa Roland Kurz (FDP) stellvertretend für die Mehrheit der Fraktionen.

Kritik am Finanzierungsmodell äusserte einzig Peter Seiler (SVP). Er bleibe dabei, die Finanzierung durch Steuereinheiten sei nicht fair. Für die Gemeinde Sarnen etwa gehe es um rund 100'000 Franken, die sie jährlich schätzungsweise zu viel bezahle. Er werde allenfalls auf die zweite Lesung hin einen Antrag in der Sache stellen.

Grund für die Gesetzesrevision war auch die Schaffung eines gemeinsamen Sozialdienstes der Gemeinden mittels Zweckverband. Dagegen gab es keine Einwände im Rat. Weiter sollten die privaten Beistandspersonen in die Kesb integriert und eine Fachstelle geschaffen werden. Zudem wird die Zuständigkeit für ambulante Massnahmen und Zwangsmedikation eindeutig dem Kantonsgericht zugewiesen und der Fristenstillstand ausgeschlossen.

Hubert Schumacher (SVP) bemängelte, dass die Abgeltung für private Beistandspersonen gekürzt werden soll, um diese zur Niederlegung der Mandate zu drängen. Justizdirektor Christoph Amstad (CVP) widersprach und wies auf die Wichtigkeit privater Beistandspersonen hin. «Wir werden alles daran setzen, dass wir möglichst viel mit privaten Beistandspersonen machen können.» Auf die Kesb habe dies keinen Einfluss, da diese selber keine Beistandsarbeit mache.

Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.