Mit mehreren Gesetzesänderungen hat der Obwaldner Kantonsrat am Mittwoch den Weg geebnet, um den Staatshaushalt im Sinne einer Notlösung um 13 Millionen zu entlasten. Die grössten Posten machen Änderungen bei Abschreibungen aus. Umstritten war die Aufhebung der Schuldenbremse.
Vom Behördengesetz über das Fischereigesetz bis zum Finanzhaushaltsgesetz: Nachträge zu nicht weniger als zehn Gesetzen behandelte das Obwaldner Parlament in erster Lesung. Die Anpassungen sollen das Loch im Budget 2019 des Kantons zumindest teilweise stopfen.
Viele der Gesetzesanpassungen entsprächen den unbestrittenen Punkten, die bereits in der Finanzstrategie 2027+ enthalten waren, die das Volk abgelehnt hatte, sagte der GRPK-Präsident Dominik Rohrer. "Auch wenn wir diese Anträge nun durchbringen, sind wir noch lange nicht am Ziel."
Mit der Reduktion von Abschreibungssätzen und der Verlängerung der Abschreibungsdauer wird die Erfolgsrechnung um 5,9 Millionen Franken entlastet. In einer Übergangsbestimmung geregelt sind weiter zusätzliche Abschreibungen festgehalten, die das Budget 2019 um 6,9 Millionen Franken entlasten, sowie die Aufhebung der Schuldenbegrenzung für 2019.
Schuldenbremse temporär aufgehoben
Ein Antrag der CVP gegen die temporäre Aufhebung der Schuldenbegrenzung scheiterte klar. Die Schuldenbremse sei eine Sicherheit, damit der Kanton nicht in die Schuldenwirtschaft abdrifte, hatte Marcel Jöri (CVP) gemahnt. Die Partei bezweifelte, dass bis zur Budgetberatung, die auf Januar verschoben wurde, die nötigen Massnahmen zur Budgetkorrektur zusammenkommen.
Die Regierung wollte zudem den Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen statt über fünf Jahre neu auf das Budget begrenzen. Laut Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser fehlen dem Kanton nämlich zur Einhaltung der Regelung im kommenden Jahr 100 Millionen Franken. Gegen die Anpassung stemmte sich die vorberatende Kommission, das Parlament folgte ihr, stimmte aber auch hier einer Aufhebung für das Budget 2019 zu.
Weitere 600'000 Franken
Durch weitere Gesetzesänderungen kommen insgesamt rund 600'000 Franken Entlastungen zusammen. Gestrichen wird etwa die Überbrückungsrente des Regierungsrats, angepasst die Lohnfortzahlungspflicht von Staatspersonal. Die Mitgliederzahl der Fischereikommission soll sinken, die Kommission für Gesellschaftsfragen aufgelöst werden.
Nach unten geschraubt werden die Prozentsätze für die Anspruchsberechnung von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV für Heimbewohner. Weiter wird die Zwecksteuer für das Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal vier bis sechs Jahre länger erhoben. Rund 200'000 Franken sollen dank Anpassungen beim Rabattsystem für Fahrzeugsteuern zusammenkommen, allerdings ist diese aus technischen Gründen erst 2020 möglich.
Noch nicht enthalten sind Steuererhöhungen, Einsparungen bei der Prämienverbilligung und im Personalbereich sowie der Gemeindebeitrag an den Finanzausgleich. Darüber soll im nächsten Jahr diskutiert werden.
Weichspüler
Harsche Kritik zur Finanzvorlage gab es seitens der CVP. "Was uns in dieser mageren Finanzvorlage präsentiert wird, sind im besten Falle Weichspüler. Damit kann man höchstens das Budget verschönern", sagte Fraktionssprecher Benno Dillier. Die Gegner der Finanzstrategie hätten die im Abstimmungskampf versprochenen Alternativen nun nicht geliefert. Mit den bisher angesetzten Vorschlägen käme man keinen Schritt weiter.
Effektiv eingespart werden gerade einmal 200'000 Franken, sagte Dilliers Parteikollegin Cornelia Kaufmann. "Wir biegen uns das Gesetz so zurecht, dass das Budget das Etikett 'gesetzeskonform' erhält."
Die SVP sprach sich für die Finanzvorlage aus, weil man sich in einer Notlage befinde. Ähnlich äusserte sich die CSP-Sprecherin: "Reserven auflösen, die für schlechte Zeiten geschaffen wurden, tut weh, macht aber Sinn. Wann, wenn nicht jetzt?"
Auch FDP und SP stellten sich nicht grundsätzlich dagegen, wenn auch der SP-Sprecher auf die geplante längere Abschreibungsdauer und damit der Übertrag auf die nächsten Generationen verwies. Der FDP-Sprecher gab zu Bedenken, dass neben den Gesetzesänderungen ab 2020 auch noch die 14,5 Millionen Franken aus der Auflösung der Schwankungsreserve kompensiert werden müssten.
Die Schlussabstimmung findet nach einer zweiten Lesungen in einer ausserordentlichen Kantonsratssession am 17. Dezember statt. Der Zeitplan ist gedrängt. Änderungsanträge für die zweite Lesung müssen bis zehn Tage vor dieser eingereicht werden.
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