Kantonsrat OWObwaldner Parlament legt dem Volk eine Steuererhöhung vor
SDA
28.6.2019 - 11:18
Im Kanton Obwalden soll der Kantonssteuerfuss für natürliche Personen erhöht werden. Darauf hat sich der Kantonsrat bei der Beratung des Steuergesetzes am Freitag geeinigt. In fünf Jahren würden die Steuern aber wieder leicht reduziert.
Der Kantonsrat verabschiedete den Nachtrag zum Steuergesetz in der Schlussabstimmung mit 47 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zuhanden der Volksabstimmung. Die bereits in der ersten Lesung eingebrachte Änderung, wonach der Kantonssteuerfuss von heute 2,95 Einheiten auf 3,25 Einheiten erhöht werden und ab 2024 wieder um 0,1 Prozent sinken soll, war unbestritten.
Erneut kritisierte die SP, die zuvor mit der Forderung nach höheren Vermögenssteuern gescheitert war, die Steuererhöhung als zu moderat. Sprecher Max Rötheli sagte, es sei absolut keine nachhaltige Lösung.
Silvia Zbinden (CSP) fand, der Rat verpasse eine Chance, die aus ihrer Sicht fragwürdige Steuerstrategie zu korrigieren. Sie habe sich immer ein wenig geschämt für die Steuerstrategie. Diese möge für Obwalden aufgehen, gehe aber zulasten anderer.
Rabatt-Kompetenz für Kirchgemeinden
Der Rat genehmigte einen Änderungsantrag, wonach nicht nur Einwohnergemeinden, sondern auch Kirchengemeinden bei guter Finanzlage Steuerrabatte gewähren können
Die Dividendensteuer wird beim gesetzlichen Minimum von 50 Prozent beibehalten, die Vermögenssteuer bei 0,2 Promille. Die Steuerreform soll einerseits helfen, den maroden Obwaldner Kantonshaushalt ins Lot zu bringen. Anderseits setzt sie die mittlerweile angenommene Steuer- und AHV-Vorlage des Bundes (Staf) um.
Die Massnahmen sollen Mehreinnahmen von rund 11 Millionen Franken bringen. Weil Obwalden Holdings und andere Statusgesellschaften nicht mehr bevorzugt besteuert, entlastet der Kanton sie andernorts, so etwa bei der Kapitalsteuer, die von 2 auf 0,01 Promille gesenkt wird. Zudem wird eine Patentbox mit maximaler Entlastung von 90 Prozent eingeführt.
Als Gegenfinanzierung soll die Grundstückgewinnsteuer von 1,8 auf 2 Prozent des Grundstückgewinns steigen. Der Nachtrag des Steuergesetzes dürfte im Herbst vors Volk kommen und soll per 1. Januar 2020 in Kraft treten.
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