SpitalObwaldner Spitalrat schlägt Schliessung der Geburtenabteilung vor
SDA
11.9.2020 - 15:08
Der Kanton Obwalden soll prüfen, ob die Geburtenabteilung am Kantonsspital geschlossen und die Nachtoperationen ausgelagert werden können. Der Spitalrat hat dem Regierungsrat eine neue Strategie unterbreitet. Dafür müsste aber das Gesundheitsgesetz angepasst werden.
Dass Obwalden seit Jahren immer mehr für sein Spital bezahlen muss, sorgt im Kantonsrat regelmässig für Ratlosigkeit. Im vergangenen Januar stellte die Regierung einen Zusammenschluss mit dem Luzerner Kantonsspital zur Diskussion, im Oktober verabschiedete das Parlament einen Bericht zur Versorgungsstrategie im Aktutbereich.
Am Freitag präsentierte der Spitalrat des Kantonsspitals Obwalden (KSOW) nun seine neue Strategie. Das KSOW soll demnach ein regionales Kompetenzzentrum sein, das die stationäre Grundversorgung sicherstellt. Damit sollen auch die Kosten für den Kanton langfristig tragbar sein.
Der Spitalrat schlägt der Regierung vor, verschiedene Massnahmen zu prüfen. Das heute sehr breite Angebot soll künftig im Verbund mit einem Zentrumsspital als Partner erbracht werden. Zur Stärkung der Inneren Medizin sollen Hausärzte, Spitexdienste und Heime miteinbezogen werden.
«Finanzielle Vorteile»
Operiert werden soll neu nur noch im Zweischichtenbetrieb von 7 bis 22 Uhr, da Operationen während der Nacht bereits heute mit weniger als drei Eingriffen pro Monat sehr rar seien.
Bei der Geburtshilfe könne als Folge daraus die Dienstbereitschaft längerfristig nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Leistungsauftrag sei diesbezüglich zu überprüfen. Im vergangenen Jahr kamen im KSOW 287 Kinder zur Welt.
Die letzten beiden Massnahmen würden finanzielle Vorteile aufweisen, teilte der Regierungsrat in einer Reaktion mit. Man werde dies in der Gesamtbeurteilung berücksichtigen und in die Versorgungsstrategie aufnehmen, die eine Arbeitsgruppe beim Kanton derzeit erstelle.
Die Regierung gibt aber zu bedenken, dass gemäss Gesundheitsgesetz in Sarnen mindestens die Abteilung Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Anästhesie geführt werden muss. Noch fehlten die notwendigen Unterlagen für eine grundlegende Gesetzesrevision im Spitalbereich. Eine Gesamtbeurteilung soll Ende Jahr vorliegen.
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