Die Kantone Thurgau und Schwyz stimmen am 19. Mai über Gesetze für mehr Transparenz ab. Im Thurgau geht es ums Öffentlichkeitsprinzip für Behördendaten. Im Kanton Schwyz sollen Politiker die Interessenbindungen und Parteien die Finanzierung offenlegen müssen.
Der Kanton Thurgau gehört zu den wenigen Schweizer Kantonen, in denen nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip gilt: Die Behörden entscheiden in eigener Kompetenz, welche Dokumente sie der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen.
Die im März 2018 eingereichte kantonale Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung» verlangt, dass die Thurgauer Kantonsverfassung geändert wird. «Der Kanton, die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden müssen Einsicht in amtliche Akten gewähren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen», soll es in einem neu einzufügenden Absatz in der Kantonsverfassung heissen.
Die Thurgauer Regierung lehnt die Initiative ab mit der Begründung, eine neue Regelung sei unnötig und würde viel Mehrarbeit provozieren. Bereits heute seien die Thurgauer Behörden bemüht, offen, umfassend, verständlich und frühzeitig zu informieren.
Der Tierschutzskandal von Hefenhofen befeuerte allerdings die Forderung der Initianten. Der bürgerlich dominierte Kantonsrat stimmte der Initiative im Februar knapp zu. Sogar die SVP, welche im Parlament noch mehrheitlich zu den Gegnern gehört hatte, beschloss Anfang April die Ja-Parole.
Wer zahlt Abstimmungskampagnen?
Das Schwyzer Stimmvolk entscheidet am 19. Mai über das neue Transparenzgesetz, das aus der vor einem Jahr äusserst knapp angenommen Juso-Initiative entstanden ist. Es verpflichtet unter anderem Parteien und andere politische Gruppierungen und Organisationen, die Finanzierung ihrer Wahl- und Abstimmungskampagnen offenzulegen.
Ausserdem regelt es die Offenlegung von Interessenbindungen von Kandidierenden für politische und öffentliche Ämter.
Diese Pflicht gilt nicht für Nationalratswahlen, weil für diese der Bund zuständig ist. Dies führt zur eigenartigen Situation, dass Ständeratskandidaten ihre Interessen offenlegen müssten und Nationalratskandidaten nicht, obwohl die Wahlen am selben Tag stattfinden.
Ein umstrittener Punkt der Vorlage ist, dass den «wilden Kandidaten» ein Ende beschert würde. Bislang gab es mit Ausnahme der Kantonsratswahlen bei den Majorzwahlen kein zwingendes Anmeldeverfahren, so dass man auch kurz vor dem Urnengang noch neue Kandidaten oder Listen einbringen konnte. Deren Überprüfung wäre gemäss Regierungsrat kaum möglich. Deshalb soll eine zwingende Anmeldefrist eingeführt werden.
Bussen drohen
Auf eine zentrale Kontrollinstanz soll aus Gründen der Praktikabilität verzichtet werden. Veröffentlicht werden sollen die Angaben der Parteien, Organisationen und Kandidaten in einem öffentlich einsehbaren Register. Wer trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Offenlegungspflichten verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden können.
Das Gesetz zur Transparenzinitiative unterliegt dem obligatorischen Referendum, weil Anfang Februar weniger als drei Viertel der abstimmenden Kantonsräte dafür votierten.
Juso prüft Beschwerde
Die Juso hatten sich schon vor der Kantonsratsdebatte ablehnend zur Regierungsratsvorlage geäussert. Das Gesetz sei nicht vereinbar mit ihrer Volksinitiative, es seien mehrere rote Linien überschritten worden. Die Juso prüfen eine Beschwerde beim Bundesgericht. Dies können sie allerdings erst nach der Volksabstimmung zum Transparenzgesetz tun.
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