Otto gegen Otto's heisst es heute Mittwoch bei einem Zivilprozess vor dem Luzerner Kantonsgericht. Der Schweizer Discounter will verhindern, dass sein deutscher Namensvetter mit der Domain Otto-Shop.ch in die Schweiz kommt. Eine Verhandlung im Vorfeld war gescheitert.
Das Kantonsgericht hatte 2017 ein vorsorgliches Verbot des Einstiegs der Otto Group im Schweizer Onlinehandel unter besagter Webadresse verfügt, das Bundesgericht hatte dieses bestätigt. Der für seine roten Warenhäuser bekannte Restpostenhändler Otto's mit Sitz in Sursee LU fürchtet Umsatzeinbussen wegen Verwechslungsgefahr.
Die Otto Group dagegen argumentierte mit einem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland von 1892. Dieser erlaubt die Anerkennung einer Markennutzung in Deutschland auch in der Schweiz. Damit könnte die Otto Group den Schutz der Marke für sich reklamieren.
Doch lieber sähe es der Schweizer Discounter, wenn die Otto Group unter dem Zeichen otto.de/ch auftreten würde. In einer Instruktionsverhandlung hatten sich die beiden Parteien nicht einigen können. Daher kommt es nun zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor dem Luzerner Kantonsgericht wegen unlauterem Wettbewerb (UWG).
Milliarden versus Millionen
Otto's wurde 1978 als Restpostenhändler gegründet und betreibt heute als Detailhändler mit rund 2000 Mitarbeitern 100 Filialen. Seit 2007 gibt es auch einen Webshop, der bisher nur circa 1 bis 2 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht. Der Gruppenumsatz betrug 2015 rund 649 Millionen Franken.
Die deutsche Otto Group ist als Onlineversandhändlerin tätig. Sie ist laut einem früheren Urteil des Kantonsgerichts die zweitgrösste Online-Händlerin der Welt mit einem Umsatz von rund 12 Milliarden Euro. In der Schweiz ist sie seit 1996 mit diversen Marken im Versand- und Onlinehandel tätig und erzielt mit diesen rund 400 Millionen Franken Umsatz.
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