Kantonsrat ZG Parlament stimmt neuem Steuergesetz deutlich zu

SDA/aka

27.6.2019 - 10:22

Blick in den Kantonsratssaal in Zug.
Blick in den Kantonsratssaal in Zug.
Bild: Keystone/Urs Flüeler

Der Kanton Zug passt sein Steuergesetz an – so will der Kanton ein attraktiver Standort für Unternehmen sein. Die Steuern für bisher ordentlich besteuerte Gesellschaften sinken auf tiefe 11,6 Prozent.

Das Zuger Parlament sagte am Donnerstag mit 54 zu 18 Stimmen Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes. Die bürgerliche Ratsmehrheit hatte die Vorlage in der ersten Lesung in den höchsten Tönen gelobt, die Linken äusserten Vorbehalte. Mit diesem Paket will der Kanton ein attraktiver Standort für Unternehmen sein.

Verschiedene Änderungen in der Steuergesetzgebung auf Bundesebene verpflichten die Kantone zur Anpassung der Gesetzgebungen. Kernstück der Vorlage bildet das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf). Diesem hatten die Schweizer Stimmberechtigten im Mai zugestimmt.

Bei der Reform handelt es sich für den Kanton Zug um einen Steuerumbau ohne Mehrkosten. Die natürlichen Personen sind von diesem Umbau nicht betroffen.

Die durchschnittliche Steuerbelastung von bisher ordentlich besteuerten Gesellschaften sinkt von heute 14,6 Prozent auf rund 11,6 Prozent. Hier wirkt vor allem der neue einheitliche Gewinnsteuersatz von rund zwölf Prozent.

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